Handhabung, Umgang und mögliche Risiken mit dem Corona-Schutzschirm

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Der Erstattungsanspruch gemäß § 150 SGB XI umfasst Corona-bedingte Mehraufwendungen und Mindereinnahmen in Bezug auf die Leistungserbringung nach dem SGB XI sowie dem SGB V einschließlich Leistungen für Unterkunft und Verpflegung.

Der Experte zu diesem Thema, Herr Grabow von der Curacon stellt fest „Erfreulich ist, dass der Corona-Pflege-Schutzschirm ohne Kürzungen bis zum 30.6.2021 verlängert worden ist. Allerdings bestehen in Bezug auf die Ermittlung des Erstattungsanspruchs nach § 150 SGB XI zahlreiche Unsicherheiten, die im Jahresabschluss von Pflegeeinrichtungen zum 31.12.2020 zu würdigen sind.“

Einen ausführlichen Beitrag von Herrn Grabow mit weiteren Informationen zur Bilanzierung des Corona-Schutzschirms sowie zu weiteren Bilanzierungsfragen im Jahresabschluss zum 31.12.2020 im Bereich von Pflegeeinrichtungen finden Sie hier und unter folgendem Link: https://www.curacon.de/impulse/neuigkeiten/neuigkeit/jahresabschluss-2020