Übergangsfristen für Bestandsimmobilien

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Am 30. Juni 2006 stimmte der Bundestag einer Reihe von Änderungen des Grundgesetzes zu, in denen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt wurden. Mit der Föderalismusreform wurde auch die Zuständigkeit der Heimgesetzgebung auf die Länder übertragen, die daraufhin landesspezifische Gesetze und Rechtsverordnungen erließen. Für Sozialimmobilien im Bestand wurden Übergangsregelungen in die Landesheimgesetze aufgenommen mit sehr unterschiedlichen Laufzeiten und Inhalten. Einige Fristen sind in absehbarer Zeit fällig, auf die wir u.a. hinweisen möchten.

Eine Übersicht zur Überprüfung auf den eigenen Bestand finden Sie HIER.