Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat am 4. September 2026 unter dem Titel „Hitzewellen: Lehren aus dem Sommer 2026“ ein Maßnahmenpaket zum gesundheitlichen Hitzeschutz vorgestellt. Es umfasst vier Handlungsfelder: stationäre Pflege, Krankenhäuser, Eingliederungshilfe und Kommunen. Für die stationäre Pflege ist das Förderprogramm „Kühle Räume“ mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro vorgesehen. Ziel ist es, Pflegeeinrichtungen dabei zu unterstützen, ihre Bewohnerinnen und Bewohner besser vor gesundheitlich belastenden hohen Temperaturen zu schützen. Das Ministerium stellt dabei klar, dass es auf Unterstützung statt auf neue pauschale Vorgaben setzt. Nach den Ergebnissen des Sommers sind noch nicht alle der über 2.260 Einrichtungen der stationären Dauerpflege und über 160 Einrichtungen der Kurzzeitpflege ausreichend auf Starkhitzetage vorbereitet.

Was bisher bekannt ist

  • Laufzeit und Volumen: zwei Jahre, insgesamt rund 50 Millionen Euro, davon jeweils 25 Millionen Euro in 2027 und 2028, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers.
  • Zuwendungsempfänger: auf Antrag Einrichtungen der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen. Tagespflege, ambulante Dienste und Wohnformen der Eingliederungshilfe sind nicht Teil dieses Programms.
  • Fördergegenstand: Anschaffung und Einbau von Geräten oder Anlagen zur technischen Kühlung geeigneter Bereiche als „Kühlinseln“, insbesondere Aufenthalts- oder Gemeinschaftsräume. Genannt werden fest installierte Klimaanlagen sowie Flächenkühlsysteme wie Kühldecken oder Kühlsegel einschließlich Einbau.
  • Mobile Klimageräte: nur förderfähig, wenn eine fest installierte Kühlung aus baulichen, mietrechtlichen oder wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen nicht umgesetzt werden kann. Diese Gründe müssen also im Antrag belegt werden.
  • Förderart: Festbetrag, der Höhe nach gestaffelt in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung. Antrags- und Nachweisverfahren sollen schlank bleiben.
  • Zeitplan: Beginn der Fördermaßnahmen ab Januar 2027 nach Verabschiedung des Haushalts 2027. Die Förderrichtlinie wird noch erarbeitet.

Der rechtliche Rahmen für Pflegeeinrichtungen

Unabhängig von der Förderung besteht bereits heute eine Pflicht: Nach § 6 Absatz 4 WTG DVO NRW hat der Leistungsanbieter für eine den klimatischen Verhältnissen angepasste Innentemperatur in den Individual- und Gemeinschaftsbereichen zu sorgen. Für Wohngemeinschaften gilt § 25 Absatz 2 WTG DVO entsprechend. Das MAGS hat gegenüber den WTG-Behörden im Juli 2026 bekräftigt, Hitzeschutz bei Prüfungen von Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Einrichtungen sollten deshalb damit rechnen, dass bei der nächsten Regelprüfung nach dem Hitzeschutzkonzept, nach Temperaturaufzeichnungen und nach den im Sommer getroffenen Maßnahmen gefragt wird.

Ein zweiter Punkt betrifft die Refinanzierung. Das MAGS hat Anfang 2025 per Erlass klargestellt, dass Klimaschutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen über die Investitionskostenförderung refinanziert werden können. Ob und in welchem Umfang das auch für den nicht geförderten Anteil einer Kühlinsel gilt, sollte frühzeitig mit dem zuständigen Landschaftsverband geklärt werden. Bei angemieteten Objekten kommt hinzu, dass fest installierte Anlagen mit Außeneinheiten in die Gebäudesubstanz eingreifen. Zustimmung des Eigentümers, Zuordnung der Kosten und Instandhaltungspflichten sollten vor der Antragstellung vertraglich geregelt sein.

Schließlich bleibt eine Kühlinsel nur ein Baustein. Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW stellt unter www.hitze.nrw.de Arbeitshilfen für Pflege- und Wohneinrichtungen bereit, mit denen ein einrichtungsbezogener Hitzeschutzplan erstellt werden kann. Organisatorische Maßnahmen wie Verschattung, Nachtlüftung, angepasste Tagesabläufe, Trinkmanagement und die Verlegung gefährdeter Bewohner in kühlere Bereiche gehören dazu. Bis Jahresende will das Land die bestehenden Maßnahmen zudem in einem Hitzeplan für Gesundheit NRW zusammenführen.

Für die Einrichtung bedeutet das praktisch: Jetzt vorbereiten, aber noch keine förderrelevante Investitionsentscheidung allein aufgrund der Ankündigung treffen. Sinnvoll ist bereits jetzt eine priorisierte Maßnahmen- und Kostenliste. Darin sollte für jeden betroffenen Bereich festgehalten werden, welches Problem besteht, welche technische Lösung vorgeschlagen wird, welche Investitionskosten ungefähr entstehen und wie viele Bewohnerinnen und Bewohner davon profitieren würden. Sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht wird, kann diese Liste unmittelbar gegen die Förderbedingungen geprüft und in einen Antrag überführt werden. Da die Förderung als Festbetrag nach Einrichtungsgröße vorgesehen ist, lohnt es sich, die Platzzahl und die Zahl der Wohnbereiche zu dokumentieren.

Ein weiterer Punkt ist die Finanzierung nach der Anschaffung. Selbst wenn die Investition gefördert wird, entstehen durch Klimatisierung laufende Kosten für Strom, Wartung, Filterwechsel und gegebenenfalls Reparaturen. Die Einrichtung sollte diese Folgekosten deshalb bereits bei der technischen Auswahl berücksichtigen und prüfen, ob sie über die Investitionskosten oder die Betriebskosten abgebildet werden. Eine Lösung mit einem niedrigeren Anschaffungspreis ist nicht zwangsläufig die wirtschaftlichste Variante über die gesamte Nutzungsdauer. Wer über eine Photovoltaikanlage verfügt oder eine plant, sollte den Kühlbedarf in die Auslegung einbeziehen, weil Kühllast und Solarertrag zeitlich zusammenfallen.

Stand heute sollte das Programm daher als konkrete Förderchance, aber noch nicht als abschließend ausgestaltetes Förderangebot betrachtet werden. Für eine gute Ausgangsposition reicht es, die Hitzebelastung zu dokumentieren, geeignete Räume als Kühlinseln festzulegen, technische Lösungen zu prüfen, Kostenschätzungen einzuholen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Die endgültige Entscheidung über Auftragserteilung und Antragstellung sollte dagegen an die Veröffentlichung der Förderrichtlinie und die darin geregelten Voraussetzungen geknüpft werden.

 

Die Mitteilung des Gesundheitsministeriums NRW zur Hitzeschutzförderung finden Sie HIER.

Das vollständige Papier des MAGS „Hitzewellen: Lehren aus dem Sommer 2026“ vom 4. September 2026 finden Sie HIER.

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