Pflegepersonal-Stärkungsgesetz tritt zum 01.01.2019 in Kraft -Bundesrat billigt das Sofortprogramm Pflege

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November 2018 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wird das Ziel verfolgt, den Personalengpass in der Pflege zu verringern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

  • 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege
  • die Pflegeinrichtungen erhalten je nach Größe zwischen 0,5 und 2 VK Pflegestellen zusätzlich
  • Finanziert werden die Stellen durch die Krankenkassen
  • in den Kliniken wird künftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert
  • Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse werden ebenfalls durch Krankenversicherungen refinanziert
  • Anreize für mehr Ausbildungsplätze, indem anders als bisher die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in
  • der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen werden.
  • Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern
  • Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Pflegeheimen und Krankenhäusern

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