Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) verabschiedet.

Ziel ist es, den Wohnungsbau deutlich zu vereinfachen, Verfahren zu verkürzen und Kommunen mehr Flexibilität bei der Schaffung von Wohnraum zu geben.

Zentrale Neuerungen sind:

1. Neuer § 246e BauGB – Der Bau-Turbo
Kommunen können künftig zeitlich befristet (bis 31. Dezember 2030) vom Bauplanungsrecht abweichen. Dadurch können Wohnungsbauprojekte ohne Bebauungsplan bereits nach zweimonatiger Prüfung zugelassen werden – etwa durch Umbau, Aufstockung oder Umnutzung bestehender Gebäude.

2. Förderung sozialer Infrastruktur
Mit dem Bau-Turbo können künftig auch soziale und kulturelle Einrichtungen – etwa Kitas, Pflegeeinrichtungen oder Bildungseinrichtungen – leichter zugelassen werden. Damit wird die soziale Durchmischung von Quartieren gestärkt und die soziale Infrastruktur in neuen Wohngebieten verbessert.

3. Anpassungen für mehr Nachverdichtung und Innenentwicklung

31 Abs. 3 BauGB: Erlaubt mehr Wohnbebauung im Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne – z. B. Aufstockungen oder Bauen in zweiter Reihe.
Und:
§ 34 Abs. 3b BauGB: Im unbeplanten Innenbereich wird Neubau auch dort möglich, wo sich Gebäude nicht in den bisherigen Bestand einfügen.

4. Öffnung des Außenbereichs
Auch im Außenbereich soll künftig – im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen – neuer Wohnraum entstehen können. Umwelt- und Flächenschutz bleiben dabei verbindlich.

5. Stärkung kommunaler Handlungsspielräume
Gemeinden behalten die Entscheidungsbefugnis über den Einsatz des Bau-Turbos. Gleichzeitig können Bundesländer weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, was Kommunen Instrumente wie Vorkaufsrechte, Befreiungen und Baugebote ermöglicht.

6. Verlängerter Umwandlungsschutz
Der Schutz vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um weitere fünf Jahre verlängert – ein wichtiges Signal für den sozialen Mietwohnungsmarkt.

Fazit:
Für Akteure im Bereich Sozialimmobilien eröffnet der Bau-Turbo eine große Chance, soziale Infrastruktur und bezahlbaren Wohnraum schneller zu realisieren – insbesondere bei vollstationären Pflegeeinrichtungen, Service-Wohnen oder Kitas.

Die Bundesregierung erwartet eine jährliche Entlastung von über 2,5 Milliarden Euro für Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger.

Für weitere Fragen zu diesem Thema oder unseren Leistungen erreichen Sie uns telefonisch unter 0211 957 423 0 oder per E-Mail unter info@soleo-gmbh.de.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre soleo* GmbH