Sehr geehrte Damen und Herren,

im Juli dieses Jahres hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ unter Vorsitz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihre Arbeit aufgenommen. Für die Länder sind die jeweils für die Pflegeversicherung zuständigen Ministerien mit ihren Ministern oder Staatssekretären vertreten. Weitere Mitglieder sind: Familienministerin Karin Prien, die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler, die Präsidenten des Deutschen Städtetags, Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, sowie Vertreter des Bundessozialministeriums, des Bundesfamilienministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesfinanzministeriums und des Kanzleramts. Ebenfalls dabei sind die pflegepolitischen Sprecher und Fraktionsvizes der Regierungsfraktionen. Bis Jahresende sollen Ergebnisse für eine Pflegereform vorliegen mit dem Ziel, die pflegerische Versorgung zukunftsfähig aufzustellen.

Im Oktober wurde der Beschluss der Minister und Senatoren zum weiteren Vorgehen als Zwischenergebnis vorgestellt:

  • „Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren stimmen darin überein, dass die soziale Pflegeversicherung auch nach der jetzt anstehenden Pflegereform als Umlage- und als Teilleistungssystem ausgestaltet bleibt. Dabei sind Lösungen erforderlich, um die bei einem Teilleistungssystem weiterhin bestehenden Eigenanteile zu begrenzen bzw. deren Anstieg zu dämpfen.“
  • „Die Leistungsversprechen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind stabil und für die Bürgerinnen und Bürger verlässlich auszugestalten.“
  • „Die Unterscheidung nach Pflegegraden sollte grundsätzlich beibehalten werden. Der Fokus der Pflegeversicherung ist vorrangig auf Pflegeleistungen als ihre originäre Aufgabe zu legen.“
  • „Verfolgt werden sollte zudem übergeordnet das Ziel einer Überwindung der Sektorengrenzen innerhalb des SGB XI.“
  • „Flankierend bitten die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren die Fach-AG Versorgung um die weitere Prüfung auch möglicher sektorenabhängiger, aber sektorenverbindender Bündelungen von Leistungen in Budgets als einen ersten, wichtigen Schritt im Rahmen des Zukunftspakts Pflege.“
  • „Eine Weiterentwicklung und Neuaufstellung der Beratungsleistungen sind darüber hinaus für alle Pflegebedürftigen notwendig.“

In seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht bedauert Der Paritätische, dass ein Systemwechsel nicht in Sicht ist. „Letztlich … sind alle (Quasi-)Vollversicherungsvarianten wie Sockel-Spitze-Tausch, echte Vollversicherung usw. in beiden Sektoren (ambulant und stationär) nur mit einem grundsätzlichen Systemwechsel realisierbar. Dafür muss die Einnahmebasis verbreitert werden, etwa durch die Verbeitragung aller Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Zusammenlegung beider Versicherungszweige, mindestens aber einem Finanzausgleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung.“

Positiv werden vom Paritätischen Neuerungen wie die Überwindung der Sektorengrenzen und Bündelung von Leistungen als Budgets aufgenommen. Auch die nicht mehr aufgeführte Streichung des Pflegegrades I wird begrüßt, um künftig den Fokus auf präventive Leistungen zu legen.

Der Sozialverband VdK begrüßt in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht, dass erste konkrete Schritte in den Bereichen Prävention, flexiblere Leistungen durch Budgets oder durch die Bündelung von Beratungsangeboten benannt wurden. Die VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert: „„Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe lässt offen, wie die Pflegeversorgung in Deutschland gesichert werden soll, wenn einerseits die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt und andererseits Fach- und Arbeitskräfte knapp werden. Die Folgen einer lückenhaften Versorgung tragen letztlich pflegende Angehörige, Zugehörige und die Pflegebedürftigen selbst.“ Und fordert: „Langfristig benötigen wir eine Pflegeversicherung, in die alle einzahlen, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten — etwa Vermögenseinkünfte, Gewinne und Mieteinnahmen — in die Beitragsbemessung.“

Ende 2024 hat die „Arbeitsgruppe Diskussionsvorschläge zur Reform der Pflegeversicherung“ mit Beteiligung u.a. der Rummelberger Diakonie, der Caritas im Rhein-Kreis Neuss, der Stiftung Liebenau, der Diakonie Michaelshoven, Rosenbaum Nagy und weiteren einen Diskussionsvorschlag zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Ein Auszug der zentralen Vorschläge:

  • Übergang von Leistungsbeträgen in Euro zu tagesbezogenen Leistungsstunden‑Budgets: Jede Person erhält pro Kalendertag ein Zeitbudget (Leistungsstunden je Pflegegrad) zur Verfügung, das die Wahlfreiheit und Transparenz erhöht und die Leistungserbringung an Ergebnisqualitäten (Outcome/Impact) ausrichtet.
  • Pflegepersonalbegriff erweitert: Alle abhängig Beschäftigten in Pflege und Betreuung zählen; Personaleinsatz erfolgt ergebnisorientiert und kompetenzbasiert statt starrer Personalschlüssel. Stabile Bezugspersonen statt kleinteiliger Arbeitsteilung sowie Sektor-übergreifender Personaleinsatz.
  • Finanzierung: Pflegeversicherung trägt die Stundenbudgets; zusätzliche Leistungen privat; politisch mögliche Eigenanteile; Sozialausgleich über Grundsicherung/Sozialhilfe bei Bedürftigkeit. Stundenpreise ermöglichen transparente Ist‑Kosten‑Ermittlung und verlässlichere Prognosen.
  • Vorteile: Mehr Transparenz und Wahlfreiheit für Betroffene; stärker ergebnisorientierte Versorgung; Potential zur Entlastung von Familien; fördert Prävention und innovative Versorgungsformen; bessere Planbarkeit der Kosten.

Die Herausforderungen der zukünftigen verlässlichen und bezahlbaren Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf sind klar benannt, bisher gibt der Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe jedoch bisher wenig mutige Lösungsvorschläge.

Den Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe finden Sie HIER.

Die Stellungnahme des Paritätischen finden Sie HIER.

Die Stellungnahme des VdK finden Sie HIER.

Den Diskussionsvorschlag der Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeversicherung finden Sie HIER.

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