Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Bundestag hat der Bundesrat dem Pflegefachassistenz-Gesetzentwurf zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt damit eine generalistisch angelegte Ausbildung.
Statt bisher 27 länderspezifischen Ausbildungswegen zur Pflegefachassistenz mit verschiedenen Ausbildungsinhalten und unterschiedlicher Ausbildungsdauer soll das Pflegeassistenzgesetz die Ausbildung bundesweit einheitlich, übersichtlicher und attraktiver für Interessierte machen.
Zusammenfassung der zentralen Punkte des Gesetzes:
- Die Ausbildung ermöglicht bundesweit einen Arbeitsplatz in allen Bereichen der Pflege zu finden – im Krankenhaus, in der Altenpflege sowie in der ambulanten Versorgung.
- Alle Auszubildenden erhalten durchgehend eine angemessene Vergütung.
- Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, Teilzeit ist in 36 Monaten möglich.
- Für Interessierte mit Pflegeerfahrung bestehen die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
- Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss – Ausnahmen sind möglich.
- Eine Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft ist möglich.
- Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse der Pflegeberufe sollen neu geordnet und besser aufeinander abgestimmt werden können.
- Mit der neuen Ausbildung wird ein klar umrissenes eigenständiges Kompetenzprofil für Pflegefachassistenzpersonen geschaffen, so dass Aufgaben gezielter zwischen Fach- und Assistenzkräften aufgeteilt werden können. Die Assistenzkräfte sollen dabei Pflegefachpersonen entlasten.
- Die Anerkennung von Interessierten mit ausländischen Abschlüssen wird deutlich einfacher.
- Bis zum 31.12.2026 begonnene Ausbildungen nach den bisherigen landesrechtlichen Regelungen können noch abgeschlossen werden.
Das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildungen können Sie HIER nachlesen.
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