Sehr geehrte Damen und Herren,

um den stockenden Wohnungsbau anzukurbeln und sogenannten Bauüberhang zu aktivieren, bringt die Bundesregierung die frühere EH55-Förderung als befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung zurück. Laut Bundesbauministerium sollen dafür 800 Millionen Euro bereitgestellt werden. Der Start des Programms ist für den 16. Dezember dieses Jahres vorgesehen, die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte KfW-Kredite.

Der EH55-Standard beschreibt Gebäude, die lediglich 55 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus benötigen. Die ursprüngliche Förderung war 2022 von der letzten Regierung eingestellt worden, da sich der Standard am Markt etabliert habe. Viele Investoren legten daraufhin ihre EH55-Projekte auf Eis.

„Die Anzahl der Baugenehmigungen und die Baufinanzierungen steigen. Viele Auftragsbücher füllen sich langsam wieder. Und dennoch: Die lang ersehnte Erholung vollzieht sich schleppend. Auf dem Papier haben wir rund 760.000 Wohnungen mehr in Deutschland, von denen aufgrund gestiegener Kosten aber aktuell viele nicht realisiert werden. Wir wollen fertige Planungen in gebaute Häuser umwandeln. Deshalb starten wir unsere EH55-Plus-Förderung mit einem Umfang von 800 Millionen Euro. Die Förderung ist ein notwendiger Schub für die Bauwirtschaft“ wird Bauministerin Verena Hubertz (SPD) in ihrer Pressemitteilung vom 27.11.2025 zitiert.

Ein Wohngebäude ist förderfähig, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen

  • die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht,
  • keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie aufweist
  • und zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.

Weitere Informationen zu der EH55-Förderung finden Sie HIER.

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