Sehr geehrte Damen und Herren,
Kurzzeitpflege ist weltweit ein wichtiges Bindeglied zwischen Klinik und häuslicher Versorgung – doch die Systemlogiken, Finanzierungsmodelle und Zielsetzungen unterscheiden sich deutlich. Für deutsche Einrichtungen lohnt sich der Blick über den Tellerrand, insbesondere in Zeiten knapper Kapazitäten und steigendem Bedarf an Übergangspflege.
Deutschland – Kurzzeitpflege mit Clearing‑Funktion und Übergangspflege
In Deutschland nimmt die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI eine zentrale Rolle ein. Sie soll nach Krankenhausaufenthalten oder akuten Gesundheitsereignissen für Menschen mit festgestellter Pflegebedürftigkeit eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen und gleichzeitig klären, wie es weitergeht – häusliche Pflege, Reha oder stationäre Langzeitpflege. Die Finanzierung erfolgt teilweise über die Pflegeversicherung mit einem hohen Eigenanteil.
Sofern keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buchs Sozialgesetzbuch ( SGB XI) festgestellt ist beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung mit einem jährlich festgelegten Betrag (§ 39c SGB V). Falls eine stationäre Aufnahme nicht erforderlich sein sollte, bietet die Krankenversicherung auch bis zu vier Wochen Unterstützung für die häusliche Betreuung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) sowie für eine Haushaltshilfe an. Befinden sich zudem Kinder im Haushalt, die unter 12 Jahre alt oder aufgrund von einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, besteht Anspruch auf eine verlängerte Haushalthilfe von bis zu 26 Wochen (§ 37 SGB V).
Kernmerkmale sind eine Clearing- bzw. Weichensteller-Funktion sowie hohe pflegerische und organisatorische Komplexität.
Das Angebot der Förderung nach einer akuten Krise in der Regel im Anschluss der stationären Krankenbehandlung bietet die „Nachbehandlung“ oder „Übergangspflege“ der Geriatrie. Diese Leistung ist in der Regel auf 14 Tage begrenzt, die Kostenübernahme erfolgt zu 100 % über die Krankenversicherung. Ziel ist neben der medizinischen-therapeutischen Nachsorge vor allem die Stärkung der ganzheitlichen Selbständigkeit in zentralen Lebensbereichen (physisch, psychisch wie kognitiv) zum Erhalt der eigenen Häuslichkeit und unabhängigen Wohnsituation.
Schweiz – Akut- und Übergangspflege statt Kurzzeitpflege
Die Schweiz kennt keine Kurzzeitpflege im deutschen Sinne. Stattdessen existiert seit 2011 die Akut- und Übergangspflege nach Art. 25a KVG, die direkt an einen Spitalaufenthalt mit einer Dauer von maximal 2 Wochen anschließt. Ziele sind die Wiederherstellung der Selbstpflegekompetenz, Rückkehr nach Hause sowie die Vermeidung von Rehospitalisierungen. Die Leistungen werden von der Krankenversicherung übernommen, Pflegebedürftigkeit ist nicht Voraussetzung.
Kernmerkmal ist eine strikt medizinisch-therapeutisch ausgerichtete, kurze Übergangsphase.
Österreich –Übergangspflege statt Kurzzeitpflege
In Österreich existieren, je nach Bundesland, für die Übergangspflege älterer Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt unterschiedliche Modelle bezüglich Dauer, Umfang und Kostenübernahme. Sie reichen von einer Übergangspflege zuhause bis zu einem 3 Monate befristeten Aufenthalt in einem Pflegeheim. Ziel ist eine integrierte Versorgung ohne Brüche zwischen Krankenhaus und Pflege. Übergangspflegeangebote und -zentren sind oft räumlich und organisatorisch mit Krankenhäusern verbunden.
Kernmerkmal ist ebenfalls eine medizinisch-therapeutische kurze Übergangsphase
Australien – Reha-orientiertes Home and Community Care Programm
Australien unterscheidet ebenfalls zwischen Kurzzeitpflege, beispielsweise während Urlaub bzw. Krankheit der Pflegeperson oder einer akuten Krise, und Übergangspflege (Transitional Care) nach einem Klinikaufenthalt. Die Pflege kann dabei zu Hause oder in einem Transitional Care Unit 63 Tage bzw. bei medizinischer Notwendigkeit bis zu 84 Tage stattfinden. Die Kosten trägt überwiegend der Staat. Je nach Einkommen ist ein Eigenanteil zu zahlen. Ziel ist die Rückkehr nach Hause oder falls nicht anders möglich ein Umzug in eine dauerhafte stationäre Pflege.
Kernmerkmal ist eine Reha‑dominierte Übergangspflege mit intensiver Therapieausrichtung.
USA – Transitional Care Units
Die staatliche Krankenversicherung Medicare übernimmt die Kosten für Kurzzeitpflege vor allem in der ambulanten oder stationären Hospiz- und Sterbebegleitung an. Sie finanziert zudem Übergangspflege (Transitional Care) für Menschen, deren medizinische Behandlung im Krankenhaus beendet ist, die aber noch nicht nach Hause können. Ziel ist es erneute Krankenhausaufenthalte mit medizinischer Behandlungen und verschiedenen Therapie-Angeboten zu vermeiden.
Transitional Care Units sind auch in den USA häufig an Krankenhäuser angebunden. Die Kosten übernimmt Medicare bis zu 20 Tage vollständig, ab dem 21. Tag bis maximal 100 Tage ist ein Eigenanteil zu zahlen.
Kernmerkmal ist ein medizinisch‑rehabilitatives Setting mit klarer Rückkehrquote
Der internationale Vergleich zeigt:
- Deutschland steht für ein pflegerisch‑sozial geprägtes Kurzzeitpflegekonzept, das medizinische, pflegerische und soziale Komponenten in kurzer Zeit bündeln muss.
- Die meisten anderen Länder haben medizinisch-therapeutische Übergangssysteme, häufig direkt ans Krankenhaus angebunden, mit variableren Aufenthaltszeiten.
- Die Stärken Deutschlands bei der Kurzzeitpflege liegen aktuell weniger im rehabilitativen Übergang, sondern mehr in der rechtlicher Absicherung, psychosozialen Einbettung und systematischen Versorgungssteuerung. Mit der Neuausrichtung der Finanzierung der Kurzzeitpflege wurde jedoch die rehabilitative Leistung gestärkt (zum 01.03.2023 wirksame Rahmenempfehlung nach § 88a SGB XI auf Bundesebene)
Detaillierte Informationen zu Qualitätskriterien für eine fachgerechte Kurzzeitpflege mit internationalem Vergleich finden Sie im IGES Studienbericht.
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