Aufgrund der langwierigen Entscheidungsprozesse in der deutschen Gesetzgebung, der zunehmenden Zentralisierung von Kompetenzen beim Bund und der daraus folgenden Ballung von Zustimmungsgesetzen im Bundesrat wurde am 16. bzw. 17. Oktober 2003 eine „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ eingesetzt.