Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat gestern Abend die Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes, das das von der letzten Bundesregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz ablösen soll, veröffentlicht. Ziele sind mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung der Eigentümer und ein schrittweiser Einstieg in klimafreundliche Brennstoffe.

Wir haben für Sie eine Zusammenfassung der zentralen Punkte erstellt:

Was wird abgeschafft und fällt weg:

  • 65‑Prozent-Regel
    Die Verpflichtung, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, wird vollständig gestrichen.
  • Austauschpflicht alter Heizkessel
    Eine Pflicht zum Austausch funktionierender Öl- und Gasheizungen entfällt, funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden.
  • Beratungspflicht beim Heizungseinbau
    Die bisher obligatorische Beratungspflicht beim Einbau neuer Heizungen entfällt.
  • Kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen
    Kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner werden von der Pflicht zur Wärmeplanung befreit.

Was kommt neu dazu:

  • „Bio‑Treppe“ / Grüngasquote
    Ab 2029 müssen neue fossile Heizungen mindestens 10 % Biogas, Bioöl, grünen Wasserstoff einsetzen mit einer stufenweise Erhöhung der Anteile bis 2040 (genaue Stufen folgen im Gesetzestext).
  • Technologieoffenheit
    Gas-, Öl-, Hybrid-, Biomasse- und Wärmepumpensysteme bleiben zulässig. Es gibt keine Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanung.
  • Neue Energieausweise
    Einführung von EU-konformen Energieeffizienzklassen (A–G) bis Mai 2026.
  • Grüngasquote für Bestandsbauten
    Ab 2028 wird eine gestufte Grüngasquote auch für Bestandsheizungen eingeführt.

Was bleibt bestehen:

  • Heizungsförderung
    Staatliche Förderung bleibt mindestens bis 2029 abgesichert.
  • Fortbestehende Pflichten aus der EU‑Gebäuderichtlinie (EPBD)
    Deutschland muss weiterhin EU-Vorgaben wie Null-Emissions-Gebäude (ab 2028/2030), Mindeststandards für schlechte Bestandsgebäude und Renovierungsfahrpläne
    umsetzen (bis 29. Mai 2026).

Das Gesetz soll Anfang April verabschiedet werden und am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Eine Evaluation der Klimawirkung ist für 2030 geplant.

Kritische Stimmen:

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt für Eigentümer mehr Flexibilität. Vorteile haben kurzfristig alle, die eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen wollten und bisher aufgrund der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel davon abgehalten wurden. Langfristig sind die ökonomischen Risiken fossil betriebener Heizungen jedoch erheblich, denn steigende CO₂-Preise und die geringe Verfügbarkeit von grünen Energieträgern und damit verbundenen hohen Kosten sowie die Unsicherheit über die Versorgung mit Erdgas bleiben herausfordernd. Für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizung ihrer Wohnung haben, bedeutet dies einen Anstieg der Nebenkosten.

„Eine Grüngasquote wirkt technologieoffen, ist aber energieökonomisch problematisch“, sagt auch die Energie- und Klimaökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Zu diesem Schluss kommt auch die im November 2025 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft und des Wuppertal Instituts. „Die Grüngasquote ist kein Beitrag zur effizienten Transformation, sondern ein Kostentreiber mit unklarer Wirkung“ sagt Malte Küper, Energieexperte für das Institut der deutschen Wirtschaft.

Die Deutsche Energie-Agentur zeigt in ihrem dena-Gebäudereport 2026 auf, dass der Gebäudesektor die Klimaziele bisher verfehlt. Eine Reduktion auf 65 Mio. Tonnen CO₂ bis 2030 sei aber noch möglich wen kontinuierliche verlässliche Maßnahmen umgesetzt würden.  Der Gebäudereport zeigt auf, wo noch Handlungsbedarf besteht: „Mehr als fünf Millionen Heizungen sind älter als 30 Jahre, erneuerbare Energien werden weiterhin zu wenig genutzt und insbesondere der klimafreundliche Wärmepumpenmarkt wächst noch nicht schnell genug.“

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe Barbara Metz stellt fest „wer die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel streicht, verabschiedet sich faktisch von der Klimaneutralität im Gebäudesektor.“

Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes kritisiert „Die Tatsache, das Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen, ist keine Freiheit, sondern eine Falle. Mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland leben zur Miete. Sie entscheiden nicht, womit ihre Wohnung beheizt wird. Aber sie zahlen die Rechnung, wenn in den nächsten Jahren die CO2-Preise steigen.“

Für weitere Fragen zu diesem Thema oder unseren Leistungen erreichen Sie uns telefonisch unter 0211 957 423 0 oder per E-Mail unter info@soleo-gmbh.de.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre soleo* GmbH