Die Solaranlagen-Verordnung NRW trifft nähere Regelungen zur Umsetzung der Pflichten nach §§ 42a (Solaranlagen) und 48 Abs. 1a (Stellplätze) der Landesbauordnung bei der Neuerrichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Stellplätzen und bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Gebäuden.