Landesförderplan „Alter und Pflege“ (2. LFP) des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 – 2023 gemäß § 19 APG NRW veröffentlicht

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Der aktuelle Landesförderplan verfolgt 5 Ziele:

Ziel 1: Strukturen unterstützen
Ziel 2: Wissen fördern, Erkenntnisse verbreiten
Ziel 3: Qualität und Transparenz von Beratung fördern
Ziel 4: Mit (digitaler) Technik unterstützen, Zugänge zu (digitaler) Technik ermöglichen
Ziel 5: Teilhabe (-gerechtigkeit) fördern (u.a. 7. Maßnahmen zur Öffnung stationärer Einrichtungen in den Stadtteil)

Der Entscheidung einer Projektförderung werden insbesondere folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Ist der Ansatz mittelbar oder unmittelbar verwertbar für ältere Menschen, Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige?
  • Wird durch das Vorhaben etwas Neues geschaffen, ist es innovativ?
  • Ist das Vorhaben nachhaltig angelegt (Werden z. B. Versorgungs-, Unterstützungsoder Beratungsstrukturen gefördert?) und kann das Vorhaben voraussichtlich nach Ende der Förderung weiter betrieben werden?
  • Trägt das Vorhaben dazu bei, Schnittstellen bei Leistungs- und Versorgungssektoren zu überwinden?
  • Sind die avisierten Ergebnisse übertragbar (auf andere Zielgruppen, Regionen etc.)?
  • Könnten die avisierten Ergebnisse in die Regelversorgung/-unterstützung oder – beratung übernommen werden?
  • Berücksichtigt das Vorhaben die Nutzerperspektive? Ist es für alle Betroffenen gleichermaßen zugänglich?
  • Ist das kalkulierte Budget angemessen?
  • Ist das Vorhaben transparent oder fördert es die Transparenz?
  • Trägt das Vorhaben zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Qualität in der Versorgung und/oder Beratung bei?

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