Die Bundesregierung kommt in ihrem Fortschreibungsbericht zum Klimawandel, der vom Bundeskabinett am 21.10.20 beschlossen wurde, u.a. zu dem Ergebnis, für Anpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen ein gesondertes Förderprogramm aufzulegen.
Demnach soll im Oktober 2020 ein Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ an den Start gehen. Konkret heißt es: „Damit wendet sich das BMU an Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Sie erhalten gezielte Unterstützung, zum Beispiel bei baulichen Veränderungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, dem Aufbau schattenspendender Pavillons und Sonnensegeln oder der Anschaffung von Trinkwasserspendern. Soziale Einrichtungen sollen individuelle Beratung sowie die Möglichkeit erhalten, passgenaue Klimaanpassungskonzepte für sich zu entwickeln. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen werden die Beschäftigten sowie die zu betreuenden Personen und ihre Angehörigen für die Folgen des Klimawandels sensibilisiert. Anträge von finanzschwachen Kommunen und gemeinnützigen Vereinigungen die bis zum 30. Juni 2021 eingehen, können in manchen Fällen bis zu 100 Prozent gefördert werden.“ (https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-beschliesst-aktionsplan-fuer-klimafestes-deutschland/).