Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) im Kabinett

Zurück zu Aktuelles

Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, den das Bundesgesundheits- und das Bundesfamilienministerium am 05.04.2023 vorgelegt haben, befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Das Gesetz soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Ziele des PflStudStG sind:

  • Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung
  • Steigerung der Nachfrage nach hochschulischer Pflegeausbildung
    (aktuell 0,8%, Wissenschaftsrat empfiehlt 10-20%)
  • Steigerung der Pflegequalität durch mehr Transfer von forschungsgestützten Lösungsansätzen und innovativen Konzepten
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch bei der beruflichen Pflegeausbildung
  • Verbesserung bei der Fachkräfteeinwanderung

Die Regelungen im Überblick:

  • Studierende in der Pflegeausbildung erhalten für die Dauer ihres Studiums eine Vergütung, Studierende, die sich bereits im Studium befinden, erhalten für ihre restliche Studienzeit ebenfalls eine Vergütung.
  • Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet und beinhaltet zukünftig auch einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger, der die Verantwortung für die Durchführung des praktischen Teils des Studiums gegenüber der studierenden Person einschließlich seiner Organisation und Koordination übernimmt und dafür nach der Neuregelung auch eine Finanzierung aus dem Ausgleichfonds erhält. Der Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung berücksichtigt dabei die gegenüber der beruflichen Pflegeausbildung erweiterten Ausbildungsziele.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte sollen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung soll durch ein Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ersetzt werden.
  • Umsetzung einer partiellen Berufserlaubnis im Rahmen der beruflichen Pflegeausbildung
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung werden an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Den Referentenentwurf des Gesetzes finden Sie HIER.