Das Landessozialministerium Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem in den nächsten Jahren teilstationäre Angebote ausgebaut werden sollen. Das Ziel ist es,hiermit vor allem pflegende Angehörige zu unterstützen und die ambulante Pflege und das große Engagement in der Familie zu erhalten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Förderhöhe ist wie folgt benannt:
- Zur Teilfinanzierung der Projekte nach Punkt I.1 kann ein Zuschuss mit einem Anteil von bis zu 90 % an den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der
Projektförderung bewilligt werden. - Wohngemeinschaften nach Punkt I.2 werden mit einem Festbetrag von bis zu 100.000 € für den Bau oder Erwerb von Wohnraum gefördert.
- Der Neubau von Tages- und Nachtpflegen nach Punkt I.3 wird mit einem Festbetrag von bis zu 20.000 Euro pro Platz gefördert
- Der Neubau von solitären Kurzzeitpflegen nach Punkt I.3 bis zu 50.000 Euro pro Platz.
- Wird ein Platz sowohl für die Tages- als auch für die Nachtpflege genutzt, wird der Förderbetrag nur einmal in Höhe der Förderung
für einen Tagespflegeplatz gewährt. - Der Umbau und die Modernisierung von Gebäuden zu Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegen nach Punkt I.3 wird mit bis zu 50 Prozent
der förderfähigen Kosten gefördert. - Eine Indexierung der Kosten findet nicht statt.
Die vollständigen Antragsunterlagen für 2019 müssen bis spätestens 31. Oktober 2018 beim KVJS eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe ist voraussichtlich im Frühjahr 2019 zu rechnen.
Den beiden Links sind Rahmenbedingungen und Antragsformular zu entnehmen: