Der Bremer Senat hat am 16.11.21 eine neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BreWoBeG) beschlossen, damit entfallen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen gem. der alten Heimmindestbauverordnung. Für Neubauten wie für Bestandseinrichtungen ergeben sich daraus wesentliche Änderungen. Begründet werden diese u.a. mit den zunehmenden Investorentätigkeiten, die vorrangig wirtschaftliche Interessen statt Pflege- und Versorgungsqualität verfolgen. Das Ziel ist es, eine quartiersbezogene Versorgung zu fördern und Menschen einen Anspruch auf Privatheit, Sicherheit und gute Pflege zu geben.
Zum 01.02.2022 wird die Verordnung gültig u.a. mit folgenden Regelungen:
- Einführung einer Obergrenze für Pflegeheimplätze von 80 je Einrichtungsneubau
- Alle Bewohnerzimmer müssen mindestens 14 qm groß sein ohne Vorraum
- Gewährleistung, dass niemand mit einer fremden Person das Zimmer teilen muss, d.h. 100% Einzelzimmer
- Internetzugang in allen Privatzimmern und Gemeinschaftsräumen
- Verbrühschutz an allen Warmwasserauslässen
- Ab 2031 gelten auch in allen Bestandseinrichtungen: Barrierefreiheit, Teil der Sanitärbereiche rollstuhlgerecht, Orientierungssysteme für Menschen mit Sehbehindern
Pressemitteilung der zuständigen Senatorin für Soziales Frau Stahmann findet sich unter folgendem Link: https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/obergrenze-fuer-pflegeheime-maximal-80-plaetze-und-einzelzimmer-in-neubauten-371885?asl=bremen02.c.732.de