Ergänzungsförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen auch für vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW zur BEG EM

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW ergänzt die BEG EM-Förderung auch für Einrichtungen der stationären Pflege in NRW. Gefördert werden Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen an modernen oder modernisierten Gebäuden. Die Förderung deckt zusammen mit der BEG EM bis zu 60 % der Kosten. Voraussetzung ist eine bewilligte Bundesförderung (BAFA/KfW). Der Projektstart ist vor Bewilligung möglich, erfolgt aber auf eigenes Risiko. Die geförderten Einrichtungen sind 10 Jahre zweckgebunden.

Gefördert werden:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung)
  • Anlagentechnik außer Heizung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderberechtigte Gebäude:

  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe (bis 24 Plätze, ohne Krisenplätze)
  • Ambulante Einrichtungen (z. B. Appartementhäuser)
  • Stationäre Jugendhilfe, offene Jugendhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Gebäude müssen nach 2003 gebaut oder seitdem umfassend modernisiert sein; Bauantrag mind. 5 Jahre alt.

Besonderheiten:

  • Barrierefreiheit der Einrichtung muss im Antrag erläutert werden.
  • Technische Prüfung erfolgt nach BEG EM-Vorgaben durch Energieeffizienz-Experten.
  • Bis zu 75 % der Mittel können vorab abgerufen werden, die letzten 25 % nach Verwendungsnachweis.
  • Zweckbindung der geförderten Maßnahmen: 10 Jahre.

Die soleo* GmbH begleitet Träger ganzheitlich bei der Abstimmung BAFA und der Ergänzungsförderung, sowie bei der Durchführung der Maßnahmen.

Die Förderbedingungen der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW finden Sie HIER.

Für weitere Fragen zu diesem Thema oder unseren Leistungen erreichen Sie uns telefonisch unter 0211 957 423 0 oder per E-Mail unter info@soleo-gmbh.de.

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