Die Rechte der pflege- und hilfsbedürftigen Menschen wurden vor 10 Jahren am runden Tisch von verschiedenen Akteuren in der Pflegebranche auf Initiative des BMFSFJ entwickelt. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Gerontoligie + Geriatrie gehen die Autoren Prof. Dr. jur. G. Igl. Universitätsprofessor a.D und Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege der Implementierung und Wirkung dieses „Rechtekatalogs“ nach. Ihre Bilanz endet mit der Schlussfolgerung:
Zweifellos bleibt in der Umsetzung und Weiterentwicklung der in der PflegeCharta beschriebenen Rechte noch viel zu tun. Es gilt, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Charta zusammengefassten Rechte nicht nur „law in books“ bleiben, sondern gelebtes Recht werden. Dass es die Charta gibt, ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Dass die dort zusammengefassten Rechte in der Lebenswelt der pflege-und hilfebedürftigen Menschen der Umsetzung auf verschiedenen Ebenden bedürfen, ist eine ständige Herausforderung.“
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