Übergangsfrist für Anpassung der WTG Forderungen in NRW hat Bestand

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Der Hoffnung, dass mit neuer Landesregierung die Übergangsregelung für die Umsetzung der WTG-Vorgaben in NRW aufgelockert oder gar aufgehoben würde, ist nach aktuellen Aussagen des nun zuständigen Landesministeriums MAGS der Boden entzogen worden.

Minister Karl-Josef Laumann bezieht eindeutig Stellung und bezeichnet die Anpassungszeit von 15 Jahren als ausreichend. Viele Träger haben im Bestand die Anforderungen – vorrangig die Schaffung von EZ – inzwischen erfüllt. Die Träger, die dieser Forderung bis zum 31.07.2018 nicht nachkommen werden, müssen mit einem Belegungsstopp rechnen. In CareInvest vom 23.08.2017 führt nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die ab Mitte 2018 geltende Einzelzimmerquote zu einer Qualitätssteigerung in den stationären Pflegeeinrichtungen Nordrhein-Westfalens:”Die Politik darf nicht eintscheiden, wo und wie Menschen wohnen und leben wollen, wenn sie pflegebedürftig werden. Aber sie muss die richtigen Rahmenbedingungen dafür setzen”.

Daten und Fakten zum Umsetzungsstand:

Im Oktober 2015 hatten 650 der rund 2700 Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen die Einzelzimmerquote noch nicht erfüllt.

Die Umfrage des Ministeriums im Juli 2017 wurde von 516 der 650 Einrichtungen beantwortet. Von den 516 Einrichtungen konnten 72 auf die Frage, ob sie davon ausgehen, dass sie die Einzelzimmerquote fristgerecht erfüllen können, noch keine fristgerechte Umsetzungsperspektive der geplanten Baumaßnahmen darlegen.

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