Das Pflegestärkungsgesetz ist beschlossene Sache und auch ein Erfolg für die ambulante häusliche Pflege nach SGB V

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Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet der Deutsche Bundestag u.a. Regelungen, die die Krankenkassen zur vollständigen Refinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege verpflichten und für eine auskömmliche Wegstreckenentschädigung der mobilen Dienste sorgt.

Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) haben sich mit ihren Organisationen für dieses Ergebnis stark gemacht und stellen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung vom feste: “. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Berücksichtigung der tariflichen Löhne auch tatsächlich in den Verhandlungsergebnissen mit den Kostenträgern durch erhöhte Erträge für die ambulante Arbeit widerspiegelt. Es darf in den Verhandlungen mit den Krankenkassen keine Umdeutung anderer Kosten zur Kompensation dieser Erhöhung geben.“

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