Neue Angemessenheitsgrenzen NRW für 2019

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Die Angemessenheitsgrenzen sind vom MAGS für 2019 wie folgt festgesetzt und per 12.07.18 den Verbänden mitgeteilt worden:

⇒vollstationäre Einrichtungen  2.058,87 €

⇒teilstationäre Einrichtungen   1.734,92 €

⇒Instandsetzungspauschale     20,48 €

je qm anerkannte Fläche für langfristige Anlagegüter

Indexwert                                  116,2 

Festellungsbescheid sonstiger Anlagevermögen