Die Angemessenheitsgrenzen sind vom MAGS für 2019 wie folgt festgesetzt und per 12.07.18 den Verbänden mitgeteilt worden:
⇒vollstationäre Einrichtungen 2.058,87 €
⇒teilstationäre Einrichtungen 1.734,92 €
⇒Instandsetzungspauschale 20,48 €
je qm anerkannte Fläche für langfristige Anlagegüter
Indexwert 116,2