Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes auf den Weg gebracht

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Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am Dienstag 12.06.2018 den Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und den Entwurf der dazugehörigen Durchführungsverordnung beschlossen. Mit einem entsprechenden Maßnahmenbündel sollen die Rahmenbedingungen für die Versorgung und Betreuung in Pflegeeinrichtungen deutlich verbessert und vereinfacht werden.

Ziele der geplanten Gesetzesänderungen sind u. a. eine leichtere Pflegeplatzsuche im Internet, ein flächen-deckender Internetzugang in allen Pflegeheimen, der Abbau von überbordender Bürokratie, Klarheit über die Anwendung des WTG auf neue Wohnformen und die Regelung für zusätzliche Anerkennung von Kurzzeitpflegeplätzen.

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