Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November 2018 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wird das Ziel verfolgt, den Personalengpass in der Pflege zu verringern und die Versorgungsqualität zu verbessern. Diese Ziele sollen erreicht werden durch:
- 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege
- die Pflegeinrichtungen erhalten je nach Größe zwischen 0,5 und 2 VK Pflegestellen zusätzlich
- Finanziert werden die Stellen durch die Krankenkassen
- in den Kliniken wird künftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert
- Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse werden ebenfalls durch Krankenversicherungen refinanziert
- Anreize für mehr Ausbildungsplätze, indem anders als bisher die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in
- der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen werden.
- Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern
- Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Pflegeheimen und Krankenhäusern