Prävention und Gesundheitsförderung in der Langzeitpflege – perspektisch eine Selbstverständlichkeit

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Im Auftrag des vdek ist Frau Prof. Dr. Martina Hasseler von der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg der Fragestellung „Prävention in der Langzeitpflege“ nachgegangen. Auslöser für diese Thematik stellt das im Juli 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz in Deutschland dar. Für die stationäre Langzeitpflege ist insbesondere § 5 SGB XI prägend. Danach sollen die Pflegekassen nun Leistungen zur Prävention in der stationären Langzeitpflege unter Beteiligung von Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen erbringen. Konkret besteht ihre Aufgabe darin, die Pflegeeinrichtungen zu beraten, wie sie die gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten der Bewohner stärken können.

Die Autorin kommt zu folgendem Ergebnis:
„Mit dem Präventionsgesetz sind also nicht nur relevante Punkte der Prävention in der Allgemeinbevölkerung, sondern auch das relevante Setting der stationären Langzeitpflege berücksichtigt worden. Die Chance in der Umsetzung des § 5 SGB XI besteht darin, Einrichtungen stationärer Langzeitpflege als gesunde Einrichtungen auf allen Ebenen zu denken. Das negative Stigma, das der Langzeitpflege immer noch anhaftet, kann abgebaut und ein positives Bild mit entsprechenden relevanten Prozessen der Organisationsentwicklung aufgebaut werden. Der Weg zu einer gesundheitsfördernden Einrichtung kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Ebenen – von der Führungsetage über die Mitarbeitenden bis zu den Bewohnern – integriert.“

Die Pflegeeinrichtungen verfügen neben Pflege und Rehabilitation auch über Fachkompetenz zur Prävention und Gesundheitsförderung. Daher gilt es zukünftig den Fokus auf präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen für Bewohner und Mitarbeitende auszubauen und zu stärken und letztendlich innovative Konzepte für die Refinanzierung der Kosten zu entwickeln.

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