WTG Übergangsfrist – Ende- mit Folgen

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Am 03.04.18 wird in der Rheinischen Post wie in der WZ über aktuelle Aussagen von Herrn Laumann berichtet. Hiermit  wird seitens des zuständigen Ministeriums NRW bestätigt, dass am 01.08.18 endgültig die Übergangsfrist für die Umsetzung der 80%igen EZ-Quote in allen Pflegeeinrichtungen endet.Die Konsequenz für die rund 550 Pflegeeinrichtungen, die dieses Ziel nach 15 Jahren Anpassungszeit nicht erreichen, lautet Einzugsstopp. Konkret heißt dies, dass ein freiwerdender Platz in einem DZ nicht wieder vergeben werden darf, solange bis die 80% EZ in der Einrichtung nachgewiesen sind.Es ist davon auszugehen, dass die Heimaufsichten diesen Prozess engmaschig begleiten werden. Um den steigenden Nachfragebedarf nach Kurzzeitpflege zu bedienen, wurde vom Ministerium NRW eine Abweichung von der WTG Auflage eingeräumt. Hiernach dürfen Kurzzeitpflegeplätze in DZ bis 2021 beibehalten werden.

 

Artikel RP (04.04.2018)