Laut Gesetzentwurf wird ein neuer Leistungsanspruch „Außerklinische Intensivpflege“eingeführt. Ziel ist es, die Versorgung der Patienten und Patientinnen zukünftig in hochspezialisierten Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Zur Zielerreichung wird angestrebt, auf Bundesebene Qualitätsanforderungen an die ambulanten Pflegedienste, Wohneinheiten und an die vollstationären Pflegeeinrichtungen festzulegen. Ausgangssituation ist die Feststellung des Ministers, dass es insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten durch Qualitätsprobleme zu einer Fehlversorgung komme. Laut Spahn sind Fehlanreize in der Finanzierung von Leistungen zu verändern, damit Patientinnen und Patienten, die langfristig beatmet werden müssen bestmöglich versorgt werden und alles getan wird, um sie so schnell wie möglich von einer künstlichen Beatmung zu entwöhnen.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. begrüßt dieses Vorhaben und sieht die damit intendierte Begrenzung der Zuzahlung in spezialisierten Pflegeeinrichtungen im Interesse von Versicherten und ihren Angehörigen. Wichtig sei zudem, den anspruchsberechtigten Personenkreis eindeutig zu definieren.
Für das Jahr 2005 liegen Angaben von etwa 1000 Fallzahlen vor. Im Jahr 2019 sind es Hochrechnungen verschiedener Krankenkassen zufolge zwischen 15.000 und 30.000 Patienten. Die Versorgungskosten werden mit 2 – 4 Milliarden Euro pro Jahr angegeben.(sgpREPORT vom 13.09.19).