Im März dieses Jahres hatte das Kabinett einen entsprechenden Beschluss gefasst und das Ministerium für Soziales und Integration mit der konkreten Ausgestaltung des Programms ,,Gemeinsam unterstützt & versorgt wohnen“ beauftragt. Hiermit ist geplant ab 2020 neue Wohnformen für ambulant betreute Wohngemeinschaften zu fördern.
„Das ist ein wichtiger, zukunftsweisender Schritt“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Mit passgenauen Wohnungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften von älteren und behinderten Menschen mitten im Quartier leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Wohnraumversorgung im Land und ergänzen damit die Förderung des Wirtschaftsministeriums vor allem im Bereich des Sozialmietwohnraums sinnvoll. Dies ist außerdem ein wichtiger Beitrag zur Quartiersentwicklung und damit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land“, so der Minister. Das Förderprogramm ist ein Ergebnis der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg und schließt eine Lücke zwischen Pflegeheimen beziehungsweise stationären Behinderteneinrichtungen einerseits und einer nur stundenweisen Unterstützung und Versorgung in der eigenen Wohnung andererseits.
Zuschüsse für Bauprojekte und Umbauten
Geplant ist, im Wege der Objektförderung einen Anreiz zur Schaffung von Wohnraum für Wohngemeinschaften (WG) erwachsener Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf zu setzen und die Umsetzung entsprechender Vorhaben zu beschleunigen. So können beispielsweise kommunale oder freie Wohnungsbauunternehmen oder Genossenschaften einzelne WG-Wohnungen in ihren Bauprojekten zum sozialen oder freien Mietwohnungsbau eingestreut planen und hierfür mit entsprechenden Zuschüssen je Bewohnerplatz gefördert werden