„Miteinander und nicht allein!“ unter diesem Leitgedanken fördert das MAGS NRW Projekte, die Pflegeeinrichtungen zu Ankerpunkten im Quartier machen mit dem Ziel, gegen die Einsamkeit Menschen in der Nachbarschaft in Kontakt zu bringen.
Über das Förderprogramm werden Personal- und Sachkosten finanziert, sofern die Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass
8.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten,
8.2 sie/er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt / berechtigt ist und dies bei Berechnung der Gesamtkosten (Nr. 4.1) berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer),
8.3 die in diesem Antrag (einschl. Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
8.4 sie/er Träger vollstationärer oder teilstationärer Einrichtungen im Sinne des § 71 Absatz 2 SGB XI ist und über einen Gesamtversorgungsvertrag gemäß § 72 Absatz 2 SGB XI verfügt oder beabsichtigt, diesen mit den Landesverbänden der Pflegekassen abzuschließen.
Detailinformationen erhalten Sie unter https://www.mags.nrw/miteinander