6. soleo* Newsletter – Wartungsmanagement

Zurück

Zahlreiche Bauteile einer Sozialimmobilie unterliegen einer gesetzlichen Wartungsverpflichtung, wie zum Beispiel der Aufzug, die Sicherheitsbeleuchtung oder die elektrisch betriebenen Türen. Bei anderen Bauteilen ist aus unserer ingenieurmäßigen Sicht eine regelmäßige Wartung auch sinnvoll und notwendig.
So sollten zum Beispiel Flachdächer einmal im Jahr, am besten im Frühjahr von einem Fachunternehmen gewartet werden. Bei dieser Wartung müssen zum Beispiel die Dacheinläufe gereinigt werden und die dauerelastischen Fugen (Wartungsfugen) kontrolliert und ggf. nachgearbeitet werden.

Innerhalb unseres professionellen Immobilienmanagement WIMtech werden sämtlich Wartungsverträge inhaltlich überprüft, ggf. neu ausgeschrieben und verhandelt. Anschließend werden die Wartungsverträge digitalisiert und in einer immobilienbezogenen EDV-Struktur abgelegt.

Diese Struktur beinhaltet einen digitalen Wartungskalender, der allen Beteiligten auf die Wartung hinweist und den Verantwortlichen signalisiert, ob und wann die Wartung durchgeführt wird.

Ferner werden die Verantwortlichen frühzeitig auf ablaufende Fristen, wie zum Beispiel Kündigungsfristen etc. hingewiesen, sodass ein wirtschaftlicher Abgleich erfolgen kann.

Somit ist das Wartungsmanagement gesichert und das Risiko, gesetzlich notwendige Wartungen zu versäumen, minimiert.