Aktualisierung der CoronaSchVO und der CoronaBetrVO mit Inkrafttreten am 20.04.2020

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Das MAGS NRW informiert alle Kommunen über die Aktualisierung von Corona -Verordnungen.
In diesem Schreiben heißt es zur CoronaAufnahmeVO:

“Nicht verlängert wurde die Coronaaufnahmeverordnung, deren Gültigkeit damit mit dem Ablauf des gestrigen Tages endete. Zur Aufnahme und Betreuung von infizierten und infektionsverdächtigen Personen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird aktuell in Abstimmung mit den Verbänden eine neue Regelung erarbeitet.“

Wir gehen davon aus, dass diese in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.

Die neue Regelung werden wir bei Bekanntgabe hier veröffentlichen.