Anträge zur Kurzzeitpflege am Freitag, 20. Dezember 2019 im Bundestag beraten.

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Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion hatten einen Antrag mit dem Titel „Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen“ (19/16045) vorgelegt.

Die Regierungsfraktion fordert u.a. 

> Den gesetzlichen Auftrag an die Pflegeselbstverwaltung im Hinblick auf die Rahmenverträge auf Landesebene stärker zu konkretisieren

> Die Rahmenbedingungen der Finanzierung so weiterzuentwickeln, dass eine auskömmliche Vergütung sichergestellt wird und folgende Aspekte in Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt werden:

  •  Kurze Verweildauer mit hohem administrativem und organisatorischem Aufwand –
  • Hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nachfrage
  • Wirtschaftlich tragfähiger Auslastungsgrad unter Einbeziehung der hohen Fluktuation und kurzen Verweildauern 
  • Heterogene Pflege-, Betreuung- und Behandlungserfordernisse, insbesondere bei gesundheitlich bedingten Krisenstationen 
  • Höherer behandlungspflegerischer Aufwand – Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern usw.
  • Überleitung in die häusliche Versorgung.

> Dabei sind die Besonderheiten der Form des Angebotes insbesondere im Hinblick auf solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Angebote für spezielle Zielgruppen zu berücksichtigen.

Zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Angehörige entlasten – Gute Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege verwirklichen“ (19/16039) wurde der Antrag “Kurzzeitpflege-bessere Vergütung ”  (19/16045) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Die Anträge können Sie hier lesen und hier lesen