Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion hatten einen Antrag mit dem Titel „Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen“ (19/16045) vorgelegt.
Die Regierungsfraktion fordert u.a.
> Den gesetzlichen Auftrag an die Pflegeselbstverwaltung im Hinblick auf die Rahmenverträge auf Landesebene stärker zu konkretisieren
> Die Rahmenbedingungen der Finanzierung so weiterzuentwickeln, dass eine auskömmliche Vergütung sichergestellt wird und folgende Aspekte in Vergütungsvereinbarungen berücksichtigt werden:
- Kurze Verweildauer mit hohem administrativem und organisatorischem Aufwand –
- Hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nachfrage
- Wirtschaftlich tragfähiger Auslastungsgrad unter Einbeziehung der hohen Fluktuation und kurzen Verweildauern
- Heterogene Pflege-, Betreuung- und Behandlungserfordernisse, insbesondere bei gesundheitlich bedingten Krisenstationen
- Höherer behandlungspflegerischer Aufwand – Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern usw.
- Überleitung in die häusliche Versorgung.
>
Dabei sind die Besonderheiten der Form des Angebotes insbesondere im
Hinblick auf solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Angebote für
spezielle Zielgruppen zu berücksichtigen.
Zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Angehörige entlasten – Gute Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege verwirklichen“ (19/16039) wurde der Antrag „Kurzzeitpflege-bessere Vergütung “ (19/16045) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.