Die Dynamik in Verbindung mit der Corona-Pandemie spiegelt sich in den Verordnungen und Erlassen auf Bundes- und Landesebene wieder. Kontinuität und Planungssicherheit für die Sicherung des Infektions- und Gesundheitsschutzes in den Pflegeeinrichtungen bietet grundsätzlich das Infektionsschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html und die darauf basierenden Empfehlungen des RKI zur Prävention und Gesundheitsschutz in Pflegeeinrichtungen. Auf diese beiden bundesweit geltenden Regelungen nehmen die Länder in den eigenen Verordnungen mehr oder wenig deutlich Bezug. Die erste länderspezifische Übersicht ist eine Momentaufnahme für den Zeitraum bis zum 03.05.2020. Zu diesem Datum verliert die Mehrheit der Verordnungen ihre Gültigkeit. Somit bleibt die Aktualisierung der Daten eine kontinuierliche Aufgabe, über die Ergebnisse informieren wir Sie. Zur Übersicht gelangen Sie hier.