Pflege- Rettungsschirm konkret

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Mit dem Pflege-Rettungsschirm unterstützt die Pflegeversicherung die Versorgung der Pflegebedürftigen und stabilisiert die bestehende Pflegeinfrastruktur auch während der Corona-Pandemie. Die Umsetzung der Maßnahmen für die Pflege geschieht laut Aussagen des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Gernot Kiefer pragmatisch, unbürokratisch und schnell. Die Grundlage hierfür sind die mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz (§ 150 SGB XI) für die ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossenen Änderungen.

Die konkreten Maßnahmen sind in der Pressemitteilung erläutert: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1006272.jsp.

Die notwendigen Schritte zur Beantragung von zugesagten Finanzmitteln sind von Jan Grabow-Curacon im sgpReport vom 01.04.2020 ausgeführt:https://www.sgp-report.de/wie-die-erstattung-von-coronabedingten-mehrausgaben-und-mindereinnahmen-funktioniert.

Die Pressemitteilung der GKV finden Sie hier zum downloaden.