Baukosten galoppieren – Preisexplosion bei Baumaterial – Beispiel aus der derzeitigen Baupraxis

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Inzwischen weiß jeder, die Preise für Baumaterial steigen extrem an. Der Holzpreis hat sich seit Jahreswechsel verdreifacht, Wärmedämmung steigt um 50 %, Baustahl um 30 %, Mineralölerzeugnisse im Schnitt um 15 %, so berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland vor zwei Wochen. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, die alte Wirtschaftsregel zeigt sich auch hier in aller Deutlichkeit, und auch hier ist das Corona-Virus die Ursache. Während der Pandemie wurde aus unterschiedlichen Gründen die Produktion von Baumaterial heruntergefahren. In China und den USA zieht nun die Konjunktur seit Jahreswechsel stark an. Die beiden riesigen Binnenmärkte saugen einen Großteil der Bauprodukte ab. Die USA liegen noch dazu mit Kanada im Wirtschaftskrieg und bekommen von dort kein Holz mehr. Dann sind da noch die Produktionsstätten für Polystyrol, von denen es nur drei bedeutende weltweit gibt. Die in Oss in den Niederlanden ist abgebrannt, die Fabrik in Austin in Texas leidet noch unter den Folgen eines Wirbelsturms und die Produktion in China exportiert nicht, da der heimische Markt versorgt werden muss. Das sind die Schattenseiten der Globalisierung und der Arbeitsteilung. Aber nicht nur die Baupreisentwicklung verteuert das Bauen. So fordert die Gewerkschaft eine tüchtige Lohnsteigerung. Im Rückblick auf die vergangenen Jahre mit einer Umsatzsteigerung von 6 % fordert die Gewerkschaft Bauen- Agra- Umwelt in einer Pressemitteilung vom 16.04.2021 5,3 % mehr bei Gehältern und Löhnen. Vorstandsmitglied Carsten Burghardt argumentiert: Das Baugewerbe sei die Stütze der Konjunktur und gleichzeitig einer der großen Jobmotoren, nun sollten die Menschen, die den Boom mittragen, auch entsprechend entlohnt werden.

Wie kann der Bauherr akut auf diese Preisexplosion reagieren?

Wenn die Baustelle begonnen wurde, hat er ggf. Glück, der Hauptteil der Gewerke wurde bereits vergeben und die beauftragten Firmen haben sich ihr Material für die Auftragserfüllung schon besorgt. Dennoch können jetzt zwei Situationen eintreten, die den Bau verzögern. Zum einen bekommt der Auftragnehmer vom Großhändler ein bestimmtes Material nicht zum gewünschten Zeitpunkt. Lieferzeiten sind im Moment nicht kalkulierbar. In den Medien wird schon vom Stillstand bei Großbaustellen berichtet oder Material ist zu bekommen, allerdings nur zu einem horrenden Preis, zum Beispiel für Dämmung, den der Auftragnehmer bei der Kalkulation nicht berücksichtigt hatte. Jetzt könnte er versuchen, diese Mehrkosten gem. BGB § 313 als Wegfall der Vertragsgrundlage gegenüber seinem Auftraggeber zu konstatieren und eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. An dieser Stelle muss der Bauherr entscheiden, ob er auf die Forderung eingeht, mit der möglichen Folge, dass der Unternehmer nun über dieses Vehikel weiter Mehrkosten ggf. für Baustahl geltend machen wird. Vielleicht gelingt es dem Auftraggeber, dies in einer Zusatzvereinbarung auszuschließen und er vergütet dem Auftragnehmer die Materialmehrkosten wie im Beispiel für die Dämmung, und hat kaum zeitlichen Verzug. Im andern Falle, wenn er die Argumentation über „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ nicht akzeptieren kann, da die Forderungen des Unternehmers für das Projekt wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, muss er in Verhandlungen eintreten. Ein möglicher Ansatz liegt auch hier in § 313. Dort wird ausgeführt: ….[……] hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten [….]. Das bedeutet, der Unternehmer müsste sein Angebot in Unkenntnis möglicher Baumaterialpreiserhöhungen aufgrund der Pandemie kalkuliert haben. Diese Argumentation wird allerdings seit Ende vergangenen Jahres schwer aufrecht zu erhalten sein, da es ab da schon Meldungen zu Rohstoffknappheit und Produktionsausfällen gab. Inwieweit nun dieser Standpunkt des Auftraggebers gegenüber dem Unternehmer fruchtet, bleibt abzuwarten. Für ein laufendes Bauprojekt bedeuten solche Störungen immer zeitliche Verzögerungen und Vertrauensverlust auf beiden Seiten und der Bauherr hat abzuwägen, welcher Weg für ihn und den Projekterfolg der geeignete ist. *1

In naher Zukunft wird man nicht davon ausgehen können, dass es zu Preisreduzierungen kommen wird und Material in dem Umfang zeitlich zur Verfügung steht, wie es vor der Pandemie der Fall war. Dies ist bei Projekten, die noch nicht im Bau sind, einzupreisen und terminlich zu berücksichtigen. Man kann weiterhin davon ausgehen, dass neu geplante Projekte aus diesen Gründen von Bauherrn auf nächstes Jahr verschoben werden. Dass die Baumaterialpreise allerdings das Niveau des Frühjahres 2020 erreichen, bleibt zu bezweifeln. Einzig Vergabekonzepte und Partnerschaftsmodelle zwischen Planung und Ausführung könnten in Zukunft etwas Sicherheit und Kontinuität in die Baurealisierung bringen. Dazu mehr demnächst an dieser Stelle.

*1 Hinweis: Die hier dargestellten Beispiele geben derzeitige Erfahrungen in der Praxis wieder. Es handelt sich nicht um juristischen Handlungsempfehlungen. Die soleo* erbringt keinesfalls rechtliche Beratungsleistungen, dazu ist die Einbeziehung eines entsprechenden Fachanwaltes erforderlich.