BMU-Förderung für Anpassung an Klimaveränderungen in sozialen Einrichtungen

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„Übersterblichkeit“ bei Hitzewellen in Deutschland wissenschaftlich belegbar (Deutsches Ärzteblatt, 05. August 2019); Selbständige Regelung der Raumtemperatur für pflegebedürftige oder behinderte Menschen in ihren Wohn- und Gemeinschaftsräumen gesetzlich gefordert (z.B. WTPG Baden-Württemberg); bei sich verändernden klimatischen Bedingungen sind beide Aspekte schwerer zu vereinbaren. Auch Starkregen oder Hochwasser bilden ein zunehmendes Risiko.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dieses Thema aktuell zum Inhalt des Förderprogramms Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen gemacht. Es ist Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets.

Empfänger der Förderung: Träger sozialer Arbeit in anerkannter selbständiger Rechtsform

Art der Förderung: Träger erhalten Zuschüsse zu konzeptioneller Beratung, zu investiven Maßnahmen und zur Weiterbildung beteiligter Personen in Sachen Klimaanpassung

Umfang der Förderung: Förderquoten zwischen 75 und 90 % sind ausgeschrieben

Laufzeit des Förderprogramms: 31.10.2020 – 31.12.2023

Nächste Antragsfrist: 30.06.2021

Wichtig: Zügige Umsetzung von Projekten wird honoriert! Projektanträge, die bis zum 30.06.2021 eingereicht werden, können zum Teil bis zu 100 % gefördert werden.

Weitere Informationen: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/

Förderschwerpunkt 1: Beratung

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung
  • Erstellung von Anpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 2: Intensive Maßnahmen auf Basis von Anpassungskonzepten

  • z.B. Verschattung / Sonnenschutz am Gebäude oder im Umfeld (Wasserflächen, Pflanzung von Bäumen oder Büschen)
  • Fenster mit isolierender Verglasung
  • Dach- oder Fassadenbegrünung
  • Kühlung im Gebäude
  • Starkregenschutz durch Barrieren, Pumpanlagen, Wasserspeicher

Förderschwerpunkt 3: umfasst Weiterbildungskampagnen für Klienten oder Mitarbeiter zur Schulung hinsichtlich Klimaanpassung.

Wichtig: Für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, kann die Förderung im Förderschwerpunkt 1 sowie für schnell umsetzbare Maßnahmen unter Förderschwerpunkt 2, die eine Laufzeit von voraussichtlich maximal sechs Monaten haben, bis zu 100 Prozent betragen. Mit dieser großzügigen Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit können Ihre Kunden und Mitarbeiter schnell von Ihren Anpassungsmaßnahmen an Klimaveränderungen profitieren.

soleo* berät zu allen Förderschwerpunkten und steht Ihnen für Fragen unter gerfried.lentzsch@soleo-gmbh.de oder unter 0211-957 423 47 zur Verfügung.