Die im Oktober 2020 von Jens Spahn bekannt gegebenen Eckpunkte einer Pflegereform zur Finanzierung der Heimentgelte lauten:
1. Um das Risiko einer finanziellen Überforderung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner durch eine lange Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zu begrenzen, sollen die Eigenanteilszahlungen für pflegebedingte Kosten längstens 36 Monate gezahlt werden.
2. Um das Risiko einer laufenden finanziellen Überforderung zu begrenzen, wird der monatliche Betrag, der von der Heimbewohnerin bzw. dem Heimbewohner für die allgemeinen Pflegeleistungen gemäß § 82 Abs. 1 Abs. 1 Ziffer 1 SGB XI und die Ausbildungsvergütung gemäß § 82a SGB XI aufzubringen ist, auf maximal 700 Euro begrenzt.
3. Eine weitere Reduktion der Gesamteigenanteile erfolgt durch einen vorgesehenen Zuschuss der Länder in Höhe von monatlich 100 Euro zu den gesondert in Rechnung gestellten Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI.
Im Auftrag der DAK Gesundheit untersuchte Prof. Dr. Heinz Rothgang u.a. die Auswirkungen der aktuellen Pläne zur Finanzreform der Pflegeversicherung. Die Ergebnisse der Expertise- wie am 04.01.2021 veröffentlicht- lauten: „ Die in Aussicht gestellten Reformelemente sind damit umfassend dazu geeignet, die Situation der aktuellen und zukünftigen Pflegebedürftigen zu verbessern und erstmals eine umfassende Absicherung gegen das Risiko der pflegebedingten Sozialhilfeabhängigkeit zu gewährleisten.“
- Die vorgeschlagenen Reformelemente strukturell darauf ab, die sozialstaatliche Grundidee einer Lebensstandardsicherung gegen das Risiko Pflegebedürftigkeit zu realisieren
- Die Deckelung des monatlichen pflegebedingten Eigenanteils auf einen Betrag unterhalb der heutigen und damit erst Recht unterhalb zukünftiger Durchschnittswerte sowie die zeitliche Begrenzung dieser Zahlungen reduzieren den Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege erheblich.
- Die Reform führt zu direkten Entlastungen für die Sozialhilfeträger in Höhe von über 2 Milliarden Euro. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen um gut 5 Mrd. Euro pro Jahr, realisieren damit aber sowohl bessere Löhne für die Pflegenden als auch erstmalig eine systematische Absicherung der Pflegebedürftigen gegen pflegebedingte Verarmung. Eine weitgehende Gegenfinanzierung der Kosten für die Begrenzung der Eigenanteile aus Steuermitteln ist im Reformplan vorgesehen.
Details und Downloads der Expertise hier https://www.presseportal.de/pm/50313/4803647