Das Land Brandenburg fördert Tagespflege und Kurzzeitpflege in Millionenhöhe

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Das Sozialministerium Brandenburg hat mit der   „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024“ ein neues Förderprogramm in Kraft gesetzt. In dem Laufzeitraum  werden jährlich  in Höhe von 5 Mio. der Ausbau von Tagespflege und separate Kurzzeitpflege gefördert. Ziel ist es, den hohen Anteil von 83 % der Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit zu stärken insbesondere durch zeitlich begrenzte Entlastungs- und Unterstützungsangebote. Die  Förderrichtlinie im Kontext des „Pakts für Pflege“ fördert Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege im Rahmen von  Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch für die inhaltliche Weiterentwicklung dieser Angebote stehen Fördermittel zur Verfügung. Ausgezahlt werden die Fördermittel  über die Landkreise und kreisfreien Städte, wobei die Zuwendungshöhe bis zu 80%  der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen kann. Laut Verwaltungsvorschriften werden die anerkennungsfähigen Gesamtaufgaben begrenzt auf:

  • für Plätze der Kurzzeitpflege auf 99 700 Euro pro Platz und
  • für Plätze der Tages- oder Nachtpflege auf 54 450 Euro pro Platz

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2032_21.pdf (S. 669 ff)

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/pflegezukunftsinvestition_2021_2024