Das Sozialministerium Brandenburg hat mit der „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024“ ein neues Förderprogramm in Kraft gesetzt. In dem Laufzeitraum werden jährlich in Höhe von 5 Mio. der Ausbau von Tagespflege und separate Kurzzeitpflege gefördert. Ziel ist es, den hohen Anteil von 83 % der Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit zu stärken insbesondere durch zeitlich begrenzte Entlastungs- und Unterstützungsangebote. Die Förderrichtlinie im Kontext des „Pakts für Pflege“ fördert Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege im Rahmen von Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch für die inhaltliche Weiterentwicklung dieser Angebote stehen Fördermittel zur Verfügung. Ausgezahlt werden die Fördermittel über die Landkreise und kreisfreien Städte, wobei die Zuwendungshöhe bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen kann. Laut Verwaltungsvorschriften werden die anerkennungsfähigen Gesamtaufgaben begrenzt auf:
- für Plätze der Kurzzeitpflege auf 99 700 Euro pro Platz und
- für Plätze der Tages- oder Nachtpflege auf 54 450 Euro pro Platz
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2032_21.pdf (S. 669 ff)
https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/pflegezukunftsinvestition_2021_2024