Gebäudeenergiegesetz

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Ab dem 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit relevanten Neuerungen gegenüber der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG) in Kraft getreten.

Was bedeutet das für Ihr Bauprojekt:

Laufende Bauprojekte:
Wenn ein Projekt genehmigt ist, ändert sich nichts für seine Planung und Ausführung. Es gelten weiterhin die bisherigen Regeln EnEV, EnEG und EEWärmeG.

Bauantrag bis spätestens 31.10.2020 eingereicht:
Es gelten weiterhin die bisherigen Regeln EnEV, EnEG und EEWärmeG.

Bauantrag ist am 01.11.2020 noch nicht genehmigt:
Sie können als Bauherr fordern, dass Ihr Projekt nach den neuen Regeln des GEG geprüft und genehmigt wird.

Bauantrag am 01.11.2020 oder später eingereicht:
Es gelten die Regel des Gebäudeenergiegesetzes GEG 2020.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne unter info@soleo-gmbh.de.