Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

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Zum 01.01. bzw. 01.07.2021 startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der BEG und dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit dem 01.11.2020 gilt, ist die energetische Gebäudepolitik neu aufgestellt worden. Das GEG ersetzt die EnEV, das BEG ersetzt bekannte KfW-Förderprogramme wie das Kreditprogramm 153.

Alles neu oder weiter wie bisher?

Angst vor neuen oder zusätzlichen Maßnahmen muss man als Bauherr jedoch nicht haben, da die bestehenden Grundzüge weitestgehend erhalten blieben. So stellt das GEG keine höheren Anforderungen an die wesentlichen Bauteile wie Dach, Fenster und Fassade. Deutlich verändert stellt sich jedoch die neue Bundesförderung dar. So rückt neben der Wohngebäudeförderung (WG) auch die Förderung von Nicht-Wohngebäuden (NWG) stärker in den Fokus. Mit der Einführung von weiteren Förderstufen, zusätzlich zu den bereits bekannten, ergeben sich für Bauherren verbesserte Förderbedingungen.

Die Förderstufen für Wohngebäude im Überblick:

Effizienzhaus(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohnung Betrag je Wohnung 
Effizienzhaus 40 Plus25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 4020 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kostenbis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 33.750 Euro
Effizienzhaus 5515 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kostenbis zu 26.250 Euro
Quelle: kfw.de

Darüber hinaus entfällt der Zwang, dass der begehrte Tilgungszuschuss je Wohneinheit nur in Kombination mit einem Kredit bei der KfW ausgeschüttet wird.

„Wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen, fördern wir Sie wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.“ (KfW.de)

Spätestens hier sollten künftige Bauherren aufhorchen und die Integration der neu aufgelegten Förderung in ihrem Projekt prüfen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die altbekannte Förderung des Kreditprogramms 153 noch bis zum 01.07.2021 aktiv ist. Vor allem wenn der Baubeginn in allzu naher Zukunft vollzogen werden soll, ist die Förderfähigkeit nach der neuen Förderung genau zu überprüfen.

Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme telefonisch unter 0211 – 957 423 0 oder per Mail an info@soleo-gmbh.de.