Angemessenheitsgrenze – Werte 2023 NRW

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Mit Erlass vom 03.08.22 teilt das Ministerium MAGS NRW die Werte für 2023 mit, wonach die Angemessenheitsgrenze für Investitionskosten berechnet wird:

Stationäre Pflegeeinrichtung:

  • a) ohne eigene Vollversorgung (Catering) – 2.966,33€ je qm Nettoraumfläche
  • b) mit eigener Vollversorgung (Küche(n)) – 3.066,33€ je qm Nettoraumfläche

Teilstationäre Pflegeeinrichtung:

  • 2.429,79€ je qm Nettoraumfläche oder Nettogrundfläche

Der Betrag für Instandhaltung und Instandsetzung von  Anlagegütern (§§ 2 und 3 APG DVO NRW) im Jahr 2023 beträgt 26,51€ je qm der berücksichtigungsfähigen Nettogrundfläche.

Die vollständige Mitteilung finden Sie HIER.