Energiehilfe für Pflegeeinrichtungen im Detail

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Der Bund-Länder-Beschluss vom 02.12.2022 ist die Grundlage für die Rettungsschirme in der Energiekrise und speziell für die Härtefallregelung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (siehe Punkt f) von über 12 Milliarden. Hieraus leiten sich die zusätzlichen Mittel für den Hilfsfond Pflegeeinrichtungen ab. Den gesamten Beschluss finden Sie HIER.