Energetische Investition in Pflegeeinrichtungen – Antwort des zuständigen Ministeriums NRW

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Bereits im Mai und im August 2023 intervenierte soleo* bei den verantwortlichen Ministerien (Sozial, Bau- und Umwelt-Ministerien) in NRW unter Bezug auf notwendige energetische Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen und der fehlenden Refinanzierung im Rahmen der Investitionskostenförderung.

Der zuständige Minister Karl-Josef Laumann – Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW – gab mit Schreiben vom 20.09.23 folgende Antwort:

  • Alle Maßnahmen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht, werden als betriebsnotwendige Aufwendungen nach § 10 Absatz 3 APG NRW auch außerhalb der Angemessenheitsgrenzen finanziert.
  • CDU und Bündnis 90/GRÜNE haben sich im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen dazu bekannt, in der bis 2027 laufenden Wahlperiode Maßnahmen des Klimaschutzes, die regelmäßig auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind, u. a. im Rahmen der Investitionskostenförderung nach Alten- und Pflegegesetz NRW stärker zu berücksichtigen.
  • Entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten werden derzeit im MAGS geprüft.
  • Dabei wird allerdings auch darauf achten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen, auf die die Investitionskosten umgelegt werden, nicht unverhältnismäßig belastet werden.
  • Die Fachabteilung wird auf Grundlage der hier dann geprüften Umsetzungsmöglichkeiten rechtzeitig mit den handelnden Akteuren in der Pflege in einen Dialog eintreten.

soleo* wird das Thema weiterverfolgen und die anvisierten Umsetzungsmöglichkeiten einer verbesserten Förderung von energetischen Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen anmahnen, auch wenn das benannte Zeitfenster bis 2027 einen langen Atem erfordert. Weiter gilt es, gesetzliche Änderungen im Rahmen von Energieeffizienz zu beobachten, um neue betriebsnotwendige Aufwendungen zu identifizieren und gem. § 10 Absatz 3 APG NRW einzubringen.

Vereinbarkeit von Beruf & Pflege – Anerkennung von Unternehmen

Das Landeprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW, das im Frühjahr 2022 startete, hat zum Ziel, Beschäftigte mit einer familiären Pflegeverantwortung zu entlasten Es unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, soziale Verantwortung und Job besser unter einen Hut zu bekommen. Arbeitgeber, die sich dem Landesprogramm anschließen, erhalten Unterstützung und Informationen vom Servicezentrum des Landesprogramms, das in der Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe liegt. Das Landesprogramm wird zur Hälfte vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und zur anderen Hälfte von den Landesverbänden der Pflegekassen zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung finanziert.

Aktuell haben sich 242 Unternehmen dieser Initiative angeschlossen, um ihren Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch individuelle und konkrete Unterstützungsmaßnahmen zu erleichtern. Minister Karl-Josef Laumann sprach am 28.09.23 in einer zentralen Veranstaltung in Düsseldorf den teilnehmenden Unternehmen seinen Dank und Anerkennung aus. Er betonte die Bedeutung dieses Engagements in zweierlei Hinsicht: Zum einen, um die familiäre Pflegeleistung auch zukünftig auf einem hohen Niveau sichern zu können und zum anderen die dringend benötigten Arbeitsleistungen in der Wirtschaft erhalten zu können.

soleo* hat sich bereits Anfang des Jahres mit Unterzeichnung der Charta und Qualifizierung einer Mitarbeiterin zum betrieblichen Pflege-Guide entschieden, im Unternehmen das pflegesensible und familienfreundliche Umfeld zu stärken. Weitere Informationen zur NRW Landesinitiative findet sich HIER.