Der Entwurf für das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 05.04.2023 im Kabinett beschlossen. Die vier Hauptziele des PUEG sind:
- die Stärkung der häuslichen Pflege
- die Entlastung von Menschen mit Pflegebedarf und ihre Zu- und Angehörigen
- die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende
- die Verbesserung der Nutzung von Potentialen der Digitalisierung
Für die Erreichung werden folgende Lösungsansätze eingebracht:
- die Absicherung bestehender und mit der Reform neu vorgesehener Leistungsansprüche durch Beitragserhöhungen zum 01.06.2023 (Menschen ohne Kinder zahlen dann einen Beitragssatz von 4%, Eltern von einem Kind zahlen 3,4%, ab zwei Kinder wird der Beitrag um weitere 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zu dessen 25. Geburtstag abgesenkt)
- die Erhöhung des Pflegegelds für die häusliche Pflege ab 01.01.2024
- die Erhöhung der Sachleistungsbeträge um 5% für ambulante Pflegeeinrichtungen ab 01.01.2024
- die Anpassung des Pflegeunterstützungsgeldes für nahe Angehörige von Menschen mit Pflegebedarf von einmalig auf bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr jeweils pro Pflegebedürftigen
- die Einführung der Versorgung eines Pflegebedürftigen bei Inanspruchnahme einer Vorsorge-/Rehabilitationsleistungen des pflegenden Angehörigen, damit unter bestimmten Voraussetzungen der pflegebedürftige Mensch bei stationärer Vorsorge oder Rehabilitation der Pflegeperson mit aufgenommen werden kann
- die Erhöhung der Leistungszuschläge für Menschen mit Pflegebedarf in vollstationären Einrichtungen zum 01.01.2024 nach Länge des Aufenthalts:
- für die ersten 12 Monate von 5% auf 15%
- vom 13.-24. Monat von 25% auf 30%
- vom 25.-36. Monat von 45% auf 50%
- bei mehr als 36 Monaten von 70% auf 75%
- die regelhafte und automatische Anpassung von Geld- und Sachleistungen zum 01.01.2025 und 01.01.2028 anhand der Kerninflationsrate
- die Einrichtung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zur Identifizierung und Verbreitung der Potentiale zur Verbesserung mit der Digitalisierung der Pflege
- die Erweiterung und Entfristung des Förderprogramms für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zur Entlastung des Pflegepersonals
- die Neustrukturierung der Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach verfahrens- und leistungsrechtlichen Inhalten mit verkürzten Begutachtungsfristen
- die Beschleunigung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der stationären Pflege durch weitere Ausbaustufen (der angespannte Arbeitsmarkt und die Ausbildungssituation sollen dabei berücksichtigt werden, eine berufsbegleitende Ausbildung zur Pflegeassistenz soll eröffnet werden)
- die Einrichtung eines Springerpools oder ähnlicher betrieblicher Ausfallkonzepte soll Leiharbeit dauerhaft reduzieren
Wie bereits von verschiedenen Seiten kommentiert, bleibt dieser Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück und stellt nicht die dringend notwendige Pflegereform dar.
In unserem nächsten Newsletter informieren wir Sie über die im PUEG geplanten Streichungen der Förderung von Modellvorhaben im Quartier.
Den gesamten Gesetzesentwurf finden Sie hier: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) (bundesgesundheitsministerium.de)