Novellierte Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnPaSo) – nächstes Beantragungsfenster 15.05.-15.08.2023

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Vulnerable Personen, wie kranke und pflegebedürftige alte Menschen, sind den Risiken des Klimawandels mit Hitzeperioden, anhaltender Trockenheit, Starkregen oder Starkwind besonders ausgesetzt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unterstützt aus diesem Grund soziale Einrichtungen dabei, sich auf Folgen des Klimawandels vorzubereiten und daran anzupassen. Das erste Förderprogramm mit Start Ende 2020 wurde weiterentwickelt und neu ausgerichtet. Die novellierte Förderrichtlinie hat das Ziel, mit vorbildhaften Modellprojekten zur Nachahmung anzuregen und Anreize für eine Transformation des Sektors zu setzen. Hierfür sind Bestandteile der Förderprogramme „Nationale Klimaanpassung“, „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt worden. Hierunter fallen keine Maßnahmen zum Klimaschutz durch Reduzierung von Emissionen wie CO2.

Antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts.

Eine Kurzdarstellung der drei Förderschwerpunkte:

Konzepterstellung
Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels unter Berücksichtigung moderner Methoden und Techniken – Fördersumme maximal 70.000 Euro

Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen
Schwerpunkt liegt auf naturbasierten Lösungen oder Kombination aus naturbasierten in Verbindung mit grauen Maßnahmen (technisch-infrastrukturelle oder bauliche) – Fördersumme maximal 500.000 Euro

  • Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzeptes, das den Anforderungen im Förderschwerpunkt 1 entspricht
  • Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Konzeptes oder einer Einstiegsberatung, die im ersten Förderfenster der Richtlinie erstellt wurden (Anschlussförderung).

Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“
Förderung einer befristeten Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, um die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse innerhalb eigener Strukturen anstoßen zu können – Fördersumme maximal 175.000 Euro

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Finanzierung wird im Wege der Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Wenn die Anzahl der förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt, wird durch ein Auswahlverfahren ermittelt, welche Vorhaben besonders erfolgsversprechend sind (Geografische Lage entsprechend der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland, Umfang der adressierten Klimarisiken, Umfang der Synergien und positiven Nebeneffekte, prozentualer Anteil naturbasierter Lösungen sowie Größe/Struktur des Netzwerks des Antragsstellenden).

Die Förderrichtlinie AnPaSo können Sie hier herunterladen: https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen

Den Förderaufruf finden Sie hier (vom 15.05.-15.08.2023 freigeschaltet): https://www.z-u-g.org/anpaso/foerderaufruf-2023/