Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) veröffentlichte kürzlich als Fazit einer Auswertung vom 1.7.2023, nach dem die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger in Pflegeeinrichtungen stark ansteigt.
Betrachtet wird der einrichtungsbezogene einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Dieser bezeichnet den Anteil der Pflegekosten in Pflegeeinrichtungen, der die Leistungsbeiträge der Pflegekasse übersteigt und somit von den Bewohnenden selbst bezahlt werden muss. Der EEE variiert für die Bewohnenden je nach Aufenthaltsdauer, aufgrund von gestaffelten Zuschüssen der Pflegekassen zum EEE seit 2022. Der Verband zieht einen Vergleich der beobachtbaren Entwicklung mit dem noch Ende 2021 herrschenden EEE von 912 Euro für alle Pflegebedürftigen. Jenes Niveau werde nun, trotz Zuschüssen der Pflegekassen von in diesem Jahr voraussichtlich mehr als vier Milliarden Euro, von Pflegebedürftigen, die bis zu zwei Jahre in einer Pflegeeinrichtung sind, bereits überschritten.
Aufenthaltsdauer | 2022 | 2023 | Bundesweites Ansteigen monatlicher Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres im Durchschnitt |
Erstes Jahr | 2.200€ | 2.548€ | 348€ |
Ab 12 Monaten | 2.007€ | 2.299€ | 292€ |
Ab 24 Monaten | 1.814€ | 2.050€ | 236€ |
Ab 36 Monaten | 1.573€ | 1.738€ | 165€ |
Erkennbar als die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr sind die für Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr. Neben dem EEE für die Pflege müssen Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Das Ziel der Zuschüsse der Pflegekassen, dass der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen im Zeitverlauf für die Pflegebedürftigen sinkt, scheint im Vergleich zum Stand vor der Einführung der Zuschüsse schon heute verfehlt.
Gründe für ein weiteres Ansteigen der Eigenanteile
Der vdek benennt die steigenden Löhne und die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung als einen Grund für die erhöhten Eigenanteile. Diese Kosten sind in den Pflegesatz einzubeziehen. Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek Vorstandes beklagt, dass die steigenden Kosten hauptsächlich von Pflegebedürftigen getragen würden und fordert dazu auf, dies zu unterbinden. Die in Aussicht gestellten entlastenden Zuschüsse ab 2024 durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, das wir Ihnen HIER dargestellt haben, würden den Trend nicht beenden.
Forderungen
Einer vom vdek gestellten Forderung, die Bundesländer zur Übernahme der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen zu verpflichten, um Pflegebedürftige „ad hoc“ im Durchschnitt um 477 Euro pro Monat entlasten zu können, schließen sich auch Verbände, wie der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband an. Barbara Dietrich-Schleicher, Vorstandsvorsitzende des Caritas-Fachverbandes Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) erklärt, es brauche ein nachhaltiges und „belastbares Konzept zur Begrenzung der Eigenbelastung”, andernfalls sei ein längerer Aufenthalt ein direkter Weg in die Grundsicherung.
Aussicht in die Zukunft
Im Hinblick auf die derzeitige Tarifentwicklung und die ab Juli 2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege geht der vdek von bis zum Jahresende weiter ansteigenden EEE aus. Der Caritasverband erwartet, dass in der Pflegepolitik Antworten auf dringende aktuelle Fragen gegeben werden als dringend gelten die zur Entlastung pflegender Angehöriger, der Regulierung der sogenannten 24-Stunden-Pflege und zur Stärkung einer quartiersbezogenen häuslichen Pflege.