Zum 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen bei der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales – MAGS NRW – informiert wie folgt: “Für die Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht nun eine Bestätigung der Kenntnisnahme der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ aus“, die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) ist mit Wirkung zum 01.01.2024 entsprechend geändert. Somit kann der von der Pflegeversicherung geleistete monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Anerkennung der ehrenamtlichen Leistung und zur Erstattung von Sachkosten an die NachbarschaftshelferInnen ausgezahlt werden. Auf der Homepage des MAGS (https://www.mags.nrw/vereinfachung-der-nachbarschaftshilfe-fuer-pflegebeduerftige) heißt es weiter: “Die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs ist damit nicht mehr zwingend notwendig, zukünftig reicht die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bzw. der o.g. Broschüre aus. Helferinnen und Helfer erhalten so in komprimierter Form das notwendige Wissen für ihr bürgerschaftliches Engagement. Die Broschüre steht ab sofort auf der Seite der Nachbarschaftshilfe https://nachbarschaftshilfe.nrw sowie im Broschüren-Service des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) https://www.mags.nrw/broschuerenservice zur Verfügung.“