AOK spricht sich für Umdenken in der Pflege aus

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Juli angekündigt, im Herbst 2024 einen ersten Entwurf für eine umfangreiche Pflegereform vorzulegen, um die Versorgung bei steigender Anzahl der Menschen mit Pflegebedarf und gleichzeitigem Fachkräftemangel bewältigen zu können. Der AOK-Bundesverband hat dazu in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier beschrieben, wie eine Reform der Pflege möglich wäre.

„Leit- und Grundsatz des Positionspapiers ist es, dass Pflege vor Ort stattfindet. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen möchte in der gewohnten Umgebung versorgt werden und diesen Wunsch gilt es, bei Strukturreformen zu priorisieren“, sagt Dr. Carola Reimann (AOK-Vorstandsvorsitzende). „Damit dies aber vor dem Hintergrund von sich verändernden Familien- und Beziehungsstrukturen und ohne finanzielle Überforderung von Beitragszahlenden und Arbeitgebern, Pflegebedürftigen und Angehörigen möglich wird, müssen die sozialräumlichen Sorgestrukturen vor Ort gestärkt und systematisch Caring Communities etabliert werden.“

Durch den Auf- und Ausbau von innovativen barrierefreien Wohnformen in Verbindung mit zuverlässigen ehrenamtlichen und professionellen Netzwerken im Quartier einschließlich stationärer Pflegeeinrichtungen kann „ambulant vor stationär“ bedarfsgerecht umgesetzt werden. Dazu ist eine deutlich engere Zusammenarbeit von Kommunen und Pflegeversicherungen erforderlich.

„Die Pflege vor Ort leidet unter getrennten Zuständigkeiten. Für den effizienten und bedarfsgerechten Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen brauchen wir eine Zusammenarbeit, die schon bei der Infra- und Sorgestrukturplanung beginnt und die das Wissen der Kranken- und Pflegekassen zu den Bedarfslagen der Menschen vor Ort so früh wie möglich berücksichtigt. Wir können es uns nicht leisten, wertvolle Synergien zu verschenken“ führt Carola Reimann weiter aus.

Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen fordert die AOK die Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege, so dass Leistungen über ein Budget für Geldleistung und Sachleistung zusammengefasst werden und unabhängig vom Ort der Leistungserbringung ausschließlich nach Pflegegraden finanziert werden. In dem Positionspapier wird zudem die Bedeutung von Prävention betont. Hierzu könnte die Kurzzeitpflege zu einem Vollleistungsanspruch im Sinne einer ressourcenorientierten pflegerisch-therapeutischen Präventionspflege nach dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation, Rehabilitation vor Pflege“ geändert werden, dazu gibt es bereits eine erfolgreiche Erprobungsphase. Um das bestehende Leistungsniveau finanzieren zu können, spricht sich die AOK dafür aus, einen dauerhaft zweckgebundenen dynamisierten Bundesbeitrag zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen (z.B. Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, Ausbildungskosten der Pflegekräfte) einzurichten. Zudem sollen die Bundesländer ihrer finanziellen Verantwortung zur Übernahme der Investitionskosten zur Begrenzung der stationären Eigenanteile für die Bewohnenden nachkommen.