Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) regte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung an.
Wie Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im Gespräch mit der Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) feststellt, gibt es „deutliche Tendenzen“, dass es aktuell nicht mehr gewährleistet ist, zu umgehen, „nur aufgrund der Pflegebedürftigkeit Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen“.
Die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes „Das System wackelt“ finden Sie HIER.
Dieser Forderung schließt sich der Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, Bernhard Schneider an. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) ebenfalls, dieser sieht als zu klärende Punkte:
- Finanzierung der Pflegeversicherung
- Wirtschaftliche Grundlagen für Pflegeunternehmen zu sichern
- Bürokratieabbau auf allen Ebenen
- Pflegeangebot zu flexibilisieren, um Rückübertragung der Verantwortung und Organisationshoheit zu den Pflegeunternehmerinnen und -unternehmern und Effizienz zu ermöglichen
Es geht um ein Reformkonzept, das alles sieht, was gesehen und diskutiert werden muss – um Impulsgebung mit allen relevanten Gruppen. Welche Ansätze sind derzeit „auf dem Markt der Möglichkeiten“?
Im Umlauf sind verschiedene Forderungen, nach:
- Schritt für Schritt in Richtung Vollversicherung der Pflegekosten
- Eigenanteil in der Pflege durch festen Sockelbetrag begrenzen, Übernahme von Pflegeversicherung bei Sockelbetrag übersteigenden Kosten
- Übernahme der Investitionskosten durch die Länder
- Mehr private Vorsorge
Bei den Ansätzen, die Mehrkosten für die Pflegeversicherung ergeben, ist wieder die Finanzierung der Pflegeversicherung grundlegend für alle Szenarien.
Lösungen bietet auch die Initiative Pro-Pflegereform in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Heinz Rothgang an, die Initiative finden Sie HIER. Es bietet ein Gutachten aus dieser Zusammenarbeit, dass die Reform-Umsetzung beschreibt, um einen Neustart in der Pflege zu ermöglichen. Im veröffentlichten „Reformkonzept“ finden sich die angestrebten Gliederungspunkte:
- Sektorengrenzen aufheben
- Pflegevollversicherung einführen
- Quartierarbeit stärken
- Pflegeinfrastruktur ausbauen
- Pflegebedingungen verbessern
Die Initiative verfolgt einen Sockel-Spitze-Tausch der anzeigt, dass im Status Quo Die Versicherungsleistungen begrenzt sind und die Versicherten im Eigenanteil jede Kostensteigerung übernehmen, das komplette finanzielle Risiko. Eine Umkehr wird als gerecht angesehen.
Das Reformkonzept und die Gutachten der Initiative sind für Sie HIER aufrufbar.
Die Quartiersarbeit ist aus dieser Sicht zu stärken, dazu werden informelle Hilfenetzwerke gezählt sowie Quartiersmanagement.
Im Wohn- und Teilhabegesetz in NRW gilt bspw. ebenfalls für Leitungsanbietende, zur Sicherung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe Angehörige, Bezugspersonen, bürgerschaftlich Engagierte ins Alltagsleben einzubeziehen, Angebote für Kooperationen und Veranstaltungen mit externen Institutionen bereitzustellen und gemeinschaftlich mit geeigneten Organisationen über diese und Aktivitäten im Quartier zu informieren – auch Teilhabe daran zu unterstützen und zu fördern (WTG § 5, Abs. 1, 2).
Dies kann in Workshops erfolgen – zu Beginn einer Planung, damit das Konzept auch in der Zukunft trägt. Standortfaktoren und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden bei einer Angebotsentwicklung spielen dabei eine zentrale Rolle für die Umsetzung einer realistischen Quartiersarbeit.
Kiefer nennt, dass noch in diesem Jahr ein Beschluss des Bundestages zu fassen sei, um eine Enquete-Kommission einzusetzen (Tagesschau Stand: 12.02.2024 08:28 Uhr: GKV für Reform der Pflegeversicherung. „Wir steuern auf eine Notlage zu“ (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/krankenkassen-pflegeversicherung-reform-100.html)
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) priorisiert einen „Notfallplan“; die care konkret zitiert AGVP-Präsident Thomas Greiner, ein Rettungsring sei wichtiger mit dem Beispiel, dass Pflegekassen pünktlich und angemessen bezahlen sollten (vgl. care konkret Ausgabe 8, 23.02.2024, S. 4).