Förderungen für Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg

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Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind ressourcenintensive Großverbraucher. Aus diesem Grund fördert die Landesregierung von Brandenburg Investitionen in Erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen. Mit dem Förderprogramm „Green Care and Hospital“ werden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei der Abmilderung der Folgen der Energiekrise unterstützt sowie dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen, z.B. mit einer energetischen Gebäudesanierung. Aus dem „Brandenburg-Paket“ sollen dafür insgesamt über 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Maßnahmen sind möglich:

  • Investitionen an Gebäuden (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf Erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung sowie Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung),
  • Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
  • Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.

Weitere Informationen zu der Förderung finden Sie hier: Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital | LASV (brandenburg.de)

Zudem bietet die Investitionsbank des Landes Brandenburg ein zinsgünstiges Darlehen für stationäre Einrichtungen und gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten zur Unterstützung von Investitionen in eine moderne Infrastruktur. Unterstützt werden gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.

Folgende Maßnahmen sind möglich:

  • Auf-/Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Neu-/Umbau vorhandener Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
  • Umbau- und gegebenenfalls Anbaumaßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen (Hausgemeinschaftsmodell, Umbau Doppel- in Einzelzimmer, neue Therapie- und Betreuungsangebote)
  • Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für die Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen und/oder betriebsnotwendiger baulicher und sinnvoller energetischer Sanierungen
  • Digitalisierung

Das Darlehen wird maximal 10 Jahre zinsverbilligt, die Höhe wird individuell festgelegt. Laufzeit bis zu 30 Jahre mit einer Zinsbindung bis zu 20 Jahre, maximal 5 Jahre tilgungsfrei zu Beginn der Laufzeit.